{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2022-01-27", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_DB-2020-211_2022-01-27.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/1-db.2020.211--1-st.2020.246.pdf", "Checksum": "2121ab4e0838c0fbbe89875eec0dca18"}, "Num": ["DB.2020.211", "ST.2020.246"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht 27.01.2022 DB.2020.211 (ST.2020.246)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 27.01.2022 DB.2020.211 (ST.2020.246)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 27.01.2022 DB.2020.211 (ST.2020.246)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Direkte Bundessteuer 2018 sowie Staats- und Gemeindesteuern 2018 | Direkte Bundessteuer: Nichteintreten mangels Beschwer.\nStaats- und Gemeindesteuern: Gew\u00e4hrung der Abz\u00fcge f\u00fcr Fahrten und ausw\u00e4rtige Verpflegung, da die Pflichtigen die Existenz von ausserkantonalen B\u00fcror\u00e4umlichkeiten nachgewiesen haben und auf die Benutzung eines privaten Motorfahrzeugs angewiesen sind. Die Pflichtigen deklarierten vor Steuerrekursgericht weitere Einnahmen, welche ihnen als geldwerte Leistung aufgerechnet werden m\u00fcssen, da sie die Parkpl\u00e4tze ihrer Wohnliegenschaft an ihre Firma vermieteten und diese sie ihnen f\u00fcr den Privatgebrauch unentgeltlich zur Verf\u00fcgung stellt (keine gesch\u00e4ftsm\u00e4ssige Begr\u00fcndetheit des Aufwands bei der Firma). Die Weisung der Finanzdirektion betr. H\u00e4rtef\u00e4lle ist auf dem Modellfall des Rentners zugeschnitten, der Aufgrund eins unvorhersehbaren H\u00e4rtefalls seine Liegenschaft bei voller Versteuerung des Eigenmietwerts allenfalls ver\u00e4ussern m\u00fcsste. Sie ist im Fall der Pflichtigen nicht anwendbar. Zudem erweist sich die Weisung als gesetzes- und verfassungswidrig, so dass ihr ohnehin die Anwendung zu versagen ist. | Art. 140 DBG, \u00a7\u00a7 20 Abs. 1 lit. c, 26 Abs. 1 lit. a und b StG; Weisung der Finanzdirektion betreffend Gew\u00e4hrung eines Einschlages auf dem Eigenmietwert in H\u00e4rtef\u00e4llen vom 21. Juni 1999"}], "ScrapyJob": "446973/68/976", "Zeit UTC": "17.05.2023 23:03:05", "Checksum": "1edfcd8d359f606c1b205786ddbce646"}