{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2023-06-13", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_DB-2021-151_2023-06-13.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/1-db.2021.151.pdf", "Checksum": "7e6d8e65a16e84eac627fc39d41d48d7"}, "Scrapedate": "2025-07-26", "Num": ["DB.2021.151"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht 13.06.2023 DB.2021.151"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 13.06.2023 DB.2021.151"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 13.06.2023 DB.2021.151"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Direkte Bundessteuer 2018 | Gewerbsm\u00e4ssiger Liegenschaftenhandel. Die Fremdfinanzierungsquote ist mit Bezug auf den Verkehrswert zu ermitteln, wenn \u2013 wie hier \u2013 wohlfeil und offenkundig unterpreislich verkauft wurde. Dies gilt selbst im Rahmen einer Transaktion unter Dritten. Qualifikation des Verkaufs eines w\u00e4hrend 18 Jahren gehaltenen Mehrfamilienhauses (das der Pflichtige nie selbst bewohnte) als gewerbsm\u00e4ssiger Liegenschaftenhandel, da der pensionierte Pflichtige zwischenzeitlich ein umfangreiches Immobilienportfolio aufgebaut hat, die Finanzierung desselben teils mit mehr als 2/3 Fremdkapital erfolgte und auch Querfinanzierungen vorgenommen wurden. Der Pflichtige ist zudem 95%-Gesellschafter einer 1999 gegr\u00fcndeten GmbH, die im Immobilienbereich aktiv am Markt auftritt und zwischenzeitlich relevante Ums\u00e4tze erzielt. Diese Gesellschaft erzielte auch mit der Sanierung einer Liegenschaft des Pflichtigen bereits Ums\u00e4tze und der Pflichtige fungierte w\u00e4hrend mehrerer Jahre als deren Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und war auch Teilzeitangestellter, womit ohne weiteres auch eine berufliche N\u00e4he gegeben ist. Im Hinblick auf den Verkauf der streitbetroffenen Liegenschaft erfolgte die Errichtung von Stockwerkeigentum und der Erl\u00f6s wurde innert 2 Jahren in eine neue Liegenschaft investiert. Insgesamt ist damit von einer Gewinnabsicht auszugehen und sind die engen Voraussetzungen, unter welchen auch ein Liegenschaftenh\u00e4ndler gem\u00e4ss bundesgerichtlicher Rechtsprechung Liegenschaften im Privatverm\u00f6gen halten kann, im vorliegenden Fall klarerweise nicht erf\u00fcllt. Abweisung. | Art. 18 Abs. 2 DBG"}], "ScrapyJob": "446973/68/1830", "Zeit UTC": "26.07.2025 03:20:43", "Checksum": "b5fd0dbe2dbb512e20ca50e2f117d965"}