{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2022-05-24", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_DB-2021-15_2022-05-24.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/2-db.2021.15.pdf", "Checksum": "777dfe91eb5ea2797c43346c291b311e"}, "Scrapedate": "2025-07-26", "Num": ["DB.2021.15"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht 24.05.2022 DB.2021.15"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 24.05.2022 DB.2021.15"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 24.05.2022 DB.2021.15"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Direkte Bundessteuer 2017 | Die Fremdfinanzierungsquote spricht f\u00fcr einen gewerbsm\u00e4ssigen Liegenschaftenhandel. Das Fachwissen und die berufliche N\u00e4he sind mindestens teilweise vorhanden, aber letztlich zu verneinen. Auf eine private Verm\u00f6gensanlage deuten die H\u00e4ufigkeit der Liegenschaftengesch\u00e4fte und die Haltedauer hin. Es liegt weder eine Arbeitsbeschaffung noch eine Reinvestition vor. Die gegr\u00fcndete einfache Gesellschaft unterscheidet sich eindeutig von einem Baukonsortium, welches einen Neubau erstellt oder erstellen l\u00e4sst und anschliessend einzelne Stockwerkeinheiten m\u00f6glichst schnell, gewinnbringen weiterver\u00e4ussert. Die vereinbarte Ausstiegsklausel ist einseitig. Sie benachteiligt in Zeiten von stark steigenden Immobilienpreisen den aussteigenden Gesellschafter. F\u00fcr die Berechnung der Abgeltung wird nur der Ankaufspreis mit der Entwicklung des Z\u00fcrcher Wohnbauindex hochgerechnet und zudem werden die wertvermehrenden Investitionen hinzugerechnet. Eine dar\u00fcberhinausgehende Wertsteigerung \u2013 z.B. aufgrund einer h\u00f6heren Nachfrage \u2013 wird nicht ber\u00fccksichtigt. Die vereinbarte Ausstiegsklausel und die Tatsache, dass die Gesellschafter vor dem Kauf nicht vereinbarten \u2013 wie sie im Fall von Renovationen oder Leerst\u00e4nden \u2013 vorgehen werden, bringt das Gegenteil einer systematischen oder planm\u00e4ssigen Vorgehensweise zu Tage. Das strittige Objekt eignet sich kaum f\u00fcr einen gewerbsm\u00e4ssigen Liegenschaftenhandel. Historische Liegenschaften sind oft mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden und lassen kaum Ver\u00e4nderungen zu. Es handelt sich daher h\u00e4ufig um eine konservative Anlage. | Art. 16 Abs. 3, Art. 18 Abs. 1 und 2 DBG"}], "ScrapyJob": "446973/68/1830", "Zeit UTC": "26.07.2025 03:20:49", "Checksum": "f57d7315899489e03693f3309cd046d3"}