{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2023-10-31", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_DB-2023-25_2023-10-31.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/1-db.2023.25.pdf", "Checksum": "ed2c36eb9c8be8d3b2e851ead4b01be4"}, "Scrapedate": "2025-07-26", "Num": ["DB.2023.25", "ST.2023.31"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht 31.10.2023 DB.2023.25"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 31.10.2023 DB.2023.25"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 31.10.2023 DB.2023.25"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Direkte Bundessteuer 2018 sowie Staats- und Gemeindesteuern 2018 | Verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung (simuliertes Darlehen)\nDer Pflichtige hatte eine Schuld bei einer von ihm gehaltenen GmbH, bei welcher in den Vorjahren seitens kantonalem Steueramt unter gewissen, schriftlich mitgeteilten und von den Pflichtigen akzeptierten Bedingungen auf eine Aufrechnung verzichtet wurde. Der Pflichtige verletzte diese Konditionen in der Folge mit dem Ergebnis, dass das kantonale Steueramt die Forderung letztlich als simuliertes Darlehen aufrechnete. Das kantonale Steueramt begr\u00fcndete sein Vorgehen einzig mit der Verletzung dieser Vereinbarung, ohne das Vorliegen der relevanten Voraussetzungen f\u00fcr die Annahme eines simulierten Darlehens im Aufrechnungszeitpunkt zu pr\u00fcfen. Dieses Vorgehen ist nicht zuletzt deshalb fragw\u00fcrdig, weil der Pflichtige seine Anteile an der GmbH im Jahr 2021 an einen Dritten ver\u00e4usserte und der Kaufpreis durch die K\u00e4uferin fast vollst\u00e4ndig mittels \u00dcbernahme der Schuld des Pflichtigen gegen\u00fcber der GmbH getilgt wurde. Unbehelflich ist auch das (subsidi\u00e4re) Anrufen einer indirekten Teilliquidation, k\u00f6nnte solche doch fr\u00fchestens im Verkaufszeitpunkt angenommen werden. Auch dazu haben zudem keine Abkl\u00e4rungen stattgefunden. Teilweise Gutheissung und R\u00fcckweisung zur Vornahme der Sachverhaltsabkl\u00e4rungen. | Art. 20 Abs. 1 lit. c DBG; \u00a7 20 Abs. 1 lit. c StG"}], "ScrapyJob": "446973/68/1830", "Zeit UTC": "26.07.2025 03:20:42", "Checksum": "302dbfb528d7b329be96f232431131d2"}