{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2025-12-16", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_DB-2025-105_2025-12-16.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/2-db.2025.105--2-st.2025.127.pdf", "Checksum": "89eb7ada384bb452666f60ca27c8f348"}, "Scrapedate": "2026-07-08", "Scrapetime": "03:22:03", "Num": ["DB.2025.105", "ST.2025.127"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht 16.12.2025 DB.2025.105"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 16.12.2025 DB.2025.105"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 16.12.2025 DB.2025.105"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Direkte Bundessteuer 2022 sowie Staats- und Gemeindesteuern 2022 | Unterhaltskosten sind Aufwendungen, die der Erhaltung einer bestehenden Liegenschaft dienen und regelm\u00e4ssig oder periodisch anfallen. Dazu z\u00e4hlen laufende Reparaturen, Ersatzbeschaffungen, j\u00e4hrlich wiederkehrende Grundst\u00fcckabgaben (z.B. Wasserzins, Abwasser- und Kehrichtgeb\u00fchren) sowie gr\u00f6ssere periodische Renovationen wie Fassaden- oder Dachsanierungen oder die zeitbedingte Erneuerung technischer Anlagen. Unterhaltskosten dienen der Instandhaltung oder der Nachholung vers\u00e4umter Instandsetzung, damit die Liegenschaft weiterhin seinen bisherigen Zweck erf\u00fcllt. Geht ein Geb\u00e4ude jedoch unter oder wird durch einen Ersatzneubau ersetzt, gelten die daf\u00fcr anfallenden Kosten insgesamt als wertvermehrende Anlagekosten und sind steuerlich nicht als Unterhalt abzugsf\u00e4hig \u2013 selbst dann, wenn der Neubau baugleich ist und denselben Zweck erf\u00fcllt. Diese Grunds\u00e4tze gelten ebenso f\u00fcr Nebengeb\u00e4ude wie Garagen, weshalb auch die Kosten f\u00fcr einen Ersatzneubau der Garage und der St\u00fctzmauer nicht abzugsf\u00e4hig sind. Die neue Natursteinmauer ist einerseits wertvermehrend und wurde erst durch die wesentlich gr\u00f6ssere Garage und St\u00fctzmauer erforderlich. | Art. 32 Abs. 2 DBG; \u00a7 30 Abs. 2 StG"}], "ScrapyJob": "446973/68/2187", "Zeit UTC": "08.07.2026 03:22:03", "Checksum": "13212af62562a7199b83d60f6312a9b3"}