{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2020-06-03", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_ES-2019-6_2020-06-03.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/2.es.2019.6.pdf", "Checksum": "2fc4e720685126a1b6bbeb9ca1951540"}, "Scrapedate": "2025-07-26", "Num": ["ES.2019.6"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht 03.06.2020 ES.2019.6"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 03.06.2020 ES.2019.6"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 03.06.2020 ES.2019.6"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schenkungssteuer | Im Jahr 2013 erhielt der in Z\u00fcrich wohnhafte Sohn des Pflichtigen von diesem eine namhafte Summe, die zun\u00e4chst als Schenkung und in den Folgejahren als Verm\u00f6gen deklarierte. Im Jahr 2017 durchlief der Pflichtige in Frankreich ein \"Regularisierungsverfahren\", in welchem er u.a. f\u00fcr das seinem Sohn \u00fcbertragene (unversteuerte) Verm\u00f6gen nachtr\u00e4glich Einkommen- und Verm\u00f6genssteuern bezahlte. Daraufhin \u00fcberwies der Sohn dem Pflichtigen wiederum das Guthaben und behauptet nun, es habe sich um gar keine Schenkung, sondern um ein Treuhand- bzw. Darlehensverh\u00e4ltnis gehandelt. Das kantonale Steueramt wertete die Transaktion hingegen zu Recht als Schenkung, da die objektiven Indizien klar f\u00fcr einen Konsens hinsichtlich der Schenkung im Jahr 2013 sprechen. Damit fehlt es an einem kausalen Verh\u00e4ltnis zwischen der Transaktion im Jahr 2013 und der streitgegenst\u00e4ndlichen Transaktion, mithin steuerrechtlichen Tatbestandsmerkmale erf\u00fcllt sind. | \u00a7 4 ESchG"}], "ScrapyJob": "446973/68/1830", "Zeit UTC": "26.07.2025 03:20:58", "Checksum": "e508044896088a0e65a510fed51d8816"}