{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2024-04-09", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_ES-2023-6_2024-04-09.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/1-es.2023.6.pdf", "Checksum": "d0bce9d71d58d25e7a812716ff11fdf6"}, "Scrapedate": "2025-07-26", "Num": ["ES.2023.6"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht 09.04.2024 ES.2023.6"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 09.04.2024 ES.2023.6"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 09.04.2024 ES.2023.6"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erbschaftssteuer | Der Pflichtige wurde von der Erblasserin testamentarisch als Alleinerbe eingesetzt. Die pflichtteilsgesch\u00fctzten S\u00f6hne wehrten sich dagegen, worauf die Erben sich per Vereinbarung darauf einigten, dass der Pflichtige 1/4 des Nachlasses erhalten sollte. Aus der Verteilung der Erbschaft resultierte sp\u00e4ter, dass der Pflichtige den Anteil an einer sich im Ausland befindlichen Liegenschaft \u00fcbernimmt, hingegen keine sich ebenfalls im Nachlass befindlichen Namenaktien einer AG. Die konkrete Verteilung der Nachlasswerte hat jedoch keinen Einfluss auf die Bemessung des Steuerobjekts. Die Quote des einzelnen Erben wird besteuert. Sodann hat das kantonale Steueramt die hierorts zu besteuernde Quote am Nachlass korrekt ermittelt. | \u00a7\u00a7 3 Abs. 1 und 2, 7 lit. a und 8 Abs. 1 ESchG"}], "ScrapyJob": "446973/68/1830", "Zeit UTC": "26.07.2025 03:20:39", "Checksum": "bad782d57a4b4e9e4a87d9468e4bed97"}