{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2011-10-04", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_GR-2011-31_2011-10-04.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/StRG_GR_2011_31_qh.pdf", "Checksum": "a97cc5293ca9c3a316ddc79d2b9b7d69"}, "Scrapedate": "2025-07-26", "Num": ["GR.2011.31"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht 04.10.2011 GR.2011.31"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 04.10.2011 GR.2011.31"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 04.10.2011 GR.2011.31"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Grundst\u00fcckgewinnsteuer | Kurzfristige Kaskadenersatzbeschaffung, Ersatzbeschaffung einer dauernd und ausschliesslich selbstgenutzten Wohnliegenschaft. \nDie mehrfache Privilegierung durch kurzfristige Kaskadenersatzbeschaffung ist auch unter dem Regime des Steueraufschubs ausgeschlossen. Wird das erste (hier innerkantonale) Ersatzgrundst\u00fcck nach weniger als 5 Jahren nach der Hand\u00e4nderung am ersetzten Objekt wieder verkauft und durch ein zweites (innerkantonales) Ersatzobjekt ersetzt, kann grunds\u00e4tzlich entweder eine Aufhebung des Aufschubs der urspr\u00fcnglichen Grundst\u00fcckgewinnsteuer oder die Nichtgew\u00e4hrung eines solchen Aufschubs bei der Hand\u00e4nderung am (ersten) Ersatzobjekt erfolgen. Nach der geltenden Praxis, welche im Einklang mit dem Rundschreiben steht und welche durch das Verwaltungsgericht best\u00e4tigt wurde, ist der zweiten Variante der Vorzug zu geben. | Art. 12 Abs. 3 lit. e StHG; \u00a7 216 Abs. 3 lit. i StG; Ziffer 20 des Rundschreibens der Finanzdirektion an die Gemeinden \u00fcber den Aufschub der Grundst\u00fcckgewinnsteuer und die Befreiung des Ver\u00e4usserers von der Hand\u00e4nderungssteuer bei Ersatzbeschaffung einer dauernd und ausschliesslich selbstgenutzten Wohnliegenschaft (\u00a7 216 Abs. 3 lit. i, \u00a7 226a und \u00a7 229 Abs. 2 lit. c StG) vom 19. November 2001 (ZStB I Nr. 37/460)"}], "ScrapyJob": "446973/68/1830", "Zeit UTC": "26.07.2025 03:22:06", "Checksum": "45b53be09f400964e670823229024acc"}