{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2024-04-02", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_GR-2023-13_2024-04-02.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/1-gr.2023.13.pdf", "Checksum": "fb526ce2e6bea71aafbb14297748ee43"}, "Scrapedate": "2025-07-26", "Num": ["GR.2023.13"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht 02.04.2024 GR.2023.13"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 02.04.2024 GR.2023.13"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 02.04.2024 GR.2023.13"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Grundst\u00fcckgewinnsteuer | Der Pflichtige ist Architekt und hat im Rahmen der \u00dcberbauung eines seiner Grundst\u00fccke u.a. bei einer von ihm gehaltenen Gesellschaft Bauleistungen bezogen. Die Grundsteuerbeh\u00f6rde hat dabei insbesondere die H\u00f6he des Architekturhonorars (als Quasi-Eigenleistung) bem\u00e4ngelt und gek\u00fcrzt. Die diesbez\u00fcgliche Festsetzung ist jedoch nur beschr\u00e4nkt nachvollziehbar und es hat auch keine Auseinandersetzung mit der Berechnung des Pflichtigen, welche dieser gem\u00e4ss SIA 102 vorgenommen hat, stattgefunden. Weiter hat die Grundsteuerbeh\u00f6rde sich zur Begr\u00fcndung ihrer K\u00fcrzung auf ein Vergleichsobjekt abgest\u00fctzt, ohne die f\u00fcr die Honorarbemessung relevanten Parameter offen zu legen, was im Kern sogar als Verletzung des rechtlichen Geh\u00f6rs gew\u00fcrdigt werden kann. Schliesslich hat die Grundsteuerbeh\u00f6rde sich auch nicht mit dem Antrag des Pflichtigen befasst, die streitigen Kosten in seiner Eigenschaft als Liegenschaftenh\u00e4ndler zum Abzug zuzulassen. Diese M\u00e4ngel wiegen schwer und k\u00f6nnen vom Steuerrekursgericht nicht geheilt werden. Die Sache ist damit in teilweiser Gutheissung zur Vornahme der n\u00f6tigen Untersuchung und zum Neuentscheid an die Rekursgegnerin zur\u00fcckzuweisen. | \u00a7 221 Abs. 1 und 2 StG"}], "ScrapyJob": "446973/68/1830", "Zeit UTC": "26.07.2025 03:20:39", "Checksum": "5042dea20bba9060778f9ae89b08abc9"}