{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2018-12-09", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_ST-2017-306_2018-12-09.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/2-st.2017.306.pdf", "Checksum": "7007baa45b033a41fb55807b9ace04cd"}, "Num": ["ST.2017.306", ""], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht 09.12.2018 ST.2017.306 ()"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 09.12.2018 ST.2017.306 ()"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 09.12.2018 ST.2017.306 ()"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 1.1. - 31.12.2013 | Fehlende gesch\u00e4ftsm\u00e4ssige Begr\u00fcndung. Verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung, geldwerte Leistung. Auslagerung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung einer Immobilienfirma auf ein verbundenes Unternehmen. Inbezug auf die gesch\u00e4ftsm\u00e4ssige Begr\u00fcndetheit von verbuchtem Aufwand ist das steuerpflichtige Unternehmen substanzierungs- und beweispflichtig. Es hat den Sachverhalt detailliert darzustellen  Nur wenn \u00fcberhaupt fest steht, ob bzw. welche genauen (Dienst-)Leistungen zu einem bestimmten Preis f\u00fcr das Unternehmen erbracht wurden, ist der Aufwand zum Abzug zuzulassen. Vorliegend hat die Pflichtige die  von ihr behaupteten Dienstleistungen im Bereich der Immobilienbewirtschaftungim Einsch\u00e4tzungsverfahren trotz Auflage und Mahnung nicht beschrieben, weshalb der Steuerkommiss\u00e4r richtigerweise zu einer Sch\u00e4tzung nach pflichtgem\u00e4ssem Ermessen schritt. Pflichtige hat die konkret bezogenen Dienstleistungen weder im Einsprache- noch im Rekursverfahren substanziert dargestellt, weshalb die Ermessenseinsch\u00e4tzung bestehen bleibt. Die Sch\u00e4tzung ist nicht willk\u00fcrlich. Im Lauf der Untersuchung vor Steuerrekursgericht stellte sich heraus, dass die gesetzliche und statutarischen Grundlagen f\u00fcr eine \u00dcbertragung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung fehlten. | \u00a7 64 Abs. 1 Ziff. 3, 139 Abs. 2, 140 Abs. 2 StG"}], "ScrapyJob": "446973/68/976", "Zeit UTC": "17.05.2023 23:03:27", "Checksum": "3b16016f05b3031add706219a9dbfb61"}