{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2020-02-18", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_ST-2018-265_2020-02-18.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/2-st.2018.265-1588759160.pdf", "Checksum": "20a9cf84167e93a059bd6a33dbc7d3ec"}, "Scrapedate": "2025-07-26", "Num": ["ST.2018.265"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht 18.02.2020 ST.2018.265"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 18.02.2020 ST.2018.265"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 18.02.2020 ST.2018.265"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2015 | Bewertung von nichtkotierten Wertpapieren nach Kreisschreiben Nr. 28 SSK per 31.12.2015. Die 2005 erfolgte Hand\u00e4nderung kann mangels zeitlicher N\u00e4he zum Bewertungsstichtag nicht ber\u00fccksichtigt werden. Die Ermittlung des Aktienwertes erfolgte durch das Steueramt des Sitzkantons der Aktiengesellschaft gest\u00fctzt auf die Wegleitung korrekt. Die Liegenschaftswerte (stille Reserven) wurden gest\u00fctzt auf eine amtliche Schatzung ermittelt. Die Ansicht der Pflichtigen, wonach Fabrikliegenschaften (stille Reserven) aufgrund des finanziellen Risikos der 2015 lediglich drohenden denkmalerischen Unterschutzstellung bei der Bewertung des Unternehmenswertes unber\u00fccksichtigt bleiben sollen, kann nicht geh\u00f6rt werden, da die drohende Unterschutzstellung zu wenig konkretisiert ist. Die Ansicht der Pflichtigen, dass Bauland (stille Reserven) aufgrund einer faktischen Unverk\u00e4uflichkeit bei der Bewertung des Unternehmenswertes unber\u00fccksichtigt bleiben sollen, ist ebenfalls abzulehnen. Die diesbez\u00fcglichen Ausf\u00fchrungen sind unsubstantiiert; auf die Zeugeneinvernahme des Verwaltungsrats wird im Sinne einer antizipierten Beweisw\u00fcrdigung verzichtet. Die Bewertung der Pflichtigen erscheint ohnehin als \"subjektiv-wirtschaftlich\" und nicht objektiv, da die sie auf individuellen Hindernissen im Rahmen von zwei einzelnen Bauvorhaben fusst. | \u00a7\u00a7 51 Abs. 1, 39 StG; Kreisschreiben Nr. 28 SSK zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert f\u00fcr die Verm\u00f6genssteuer"}], "ScrapyJob": "446973/68/1830", "Zeit UTC": "26.07.2025 03:21:00", "Checksum": "8007989bcc9ed8a0d85f017693b5eb6e"}