{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2024-03-27", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_ST-2023-177_2024-03-27.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/2-st.2023.177.pdf", "Checksum": "90544676a7439b35869eac08ca3ff7b7"}, "Scrapedate": "2025-07-26", "Num": ["ST.2023.177"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht 27.03.2024 ST.2023.177"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 27.03.2024 ST.2023.177"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 27.03.2024 ST.2023.177"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2021 | Die Pflichtige unterzeichnet den Sch\u00e4tzungsvorschlag im Einspracheverfahren. Der mit der Schlussrechnung er\u00f6ffnete Entscheid hat die gleiche Wirkung wie ein Einspracheentscheid, somit kann dagegen Rekurs erhoben werden. Der Einkommenssteuer unterliegt grunds\u00e4tzlich die positive Differenz zwischen dem Verkehrswert der Mitarbeiteraktie und deren Abgabepreis. Verf\u00fcgungsbeschr\u00e4nkungen wie Sperrfristen oder R\u00fcckgabeverpflichtungen sind bei der Berechnung des geldwerten Vorteils grunds\u00e4tzlich zu ber\u00fccksichtigen. Entspricht der sp\u00e4tere Ver\u00e4usserungspreis grunds\u00e4tzlich dem Erwerbspreis, ist ein positiver Differenzbetrag ausgeschlossen. Damit ist im vorliegenden Fall die zentrale Grundvoraussetzung f\u00fcr eine Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligung nicht gegeben. Verm\u00f6genssteuerwert wurde korrekt berechnet. Teilweise Gutheissung. | \u00a7 17b Abs. 1, \u00a7 126 Abs. 4 StG"}], "ScrapyJob": "446973/68/1830", "Zeit UTC": "26.07.2025 03:20:39", "Checksum": "a8056f8e53b26e9f6e9ebb9a588f9d56"}