{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2023-05-09", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_ST-2023-47_2023-05-09.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/1-st.2023.47.pdf", "Checksum": "a7f9fefbd7a12b33a70b67da4f8152ee"}, "Scrapedate": "2025-07-26", "Num": ["ST.2023.47"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht 09.05.2023 ST.2023.47"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 09.05.2023 ST.2023.47"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 09.05.2023 ST.2023.47"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2020 | Unterst\u00fctzungsabzug. Die Pflichtige unterst\u00fctzte ihre vollj\u00e4hrige Tochter w\u00e4hrend ihres Bachelorstudiums betreffend ihre Lebenshaltungskosten. Eine Erwerbsunf\u00e4higkeit kann auch gegeben sein, wenn sich die unterst\u00fctzte Person in der Ausbildung befindet. Bei einer Zweitausbildung wird jedoch vorausgesetzt, dass es sich um eine Erweiterung oder Vertiefung der Erstausbildung handelt. Aufgrund der langen Dauer zwischen der abgeschlossenen Berufslehre zur Kauffrau und dem Studium sowie in Anbetracht dessen, dass die Zweitausbildung von der Tochter nicht zielgerichtet absolviert wurde, kann nicht mehr von einer Erweiterung oder Vertiefung der Erstausbildung ausgegangen werden. Abweisung. | \u00a7 34 Abs. 1 lit. b StG"}], "ScrapyJob": "446973/68/1830", "Zeit UTC": "26.07.2025 03:20:44", "Checksum": "e419b118a30997120f00cd59cb18eb81"}