{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2024-05-21", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_ST-2023-53_2024-05-21.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/2-st.2023.53.pdf", "Checksum": "53175feaaa2e26fd2b4042f8a6df677c"}, "Scrapedate": "2025-07-26", "Num": ["ST.2023.53"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht 21.05.2024 ST.2023.53"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 21.05.2024 ST.2023.53"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 21.05.2024 ST.2023.53"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2019 | Bewertung der nichtkotierten Aktien einer durch den Pflichtigen gef\u00fchrten und zu 100 Prozent kontrollierten Aktiengesellschaft f\u00fcr Architekturdienstleistungen. Die Auftr\u00e4ge genereriert die Gesellschaft vornehmlich durch ihre guten Gesch\u00e4ftsbeziehungen zur Immobilienentwicklungsfirma des Vaters des Pflichtigen. Strittig ist die Aktienbewertung gem\u00e4ss Kreisschreiben Nr. 28 der SSK. Es mag sein, dass die Aktien der Gesellschaft wegen der starken Abh\u00e4ngigkeit von ihrem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, dem Pflichtigen, auf dem freien Markt schwer verk\u00e4uflich sind. Dieser Umstand spielt indessen bei der Bewertung nach dem Kreisschreiben keine Rolle. Die Vorgaben des Kreisschreibens wurden unbestrittenermassen korrekt umgesetzt. Der hohe Wert ist wahrscheinlich darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass f\u00e4lschlicherweise Unternehmerlohn als (privilegiert besteuerte) Dividende ausbezahlt worden ist. Es ist der Steuerbeh\u00f6rde anheim gestellt, den Sachverhalt in einer kommenden Steuerperiode genauer unter die Lupe zu nehmen. Eine (teilweise) Umqualifizierung der Dividende in Lohn und eine entsprechend niedrigere Bewertung der Aktiengesellschaft d\u00fcrfte indessen kaum im Interesse des Pflichtigen sein. Abweisung. | \u00a7 39 Abs. 1 StG"}], "ScrapyJob": "446973/68/1830", "Zeit UTC": "26.07.2025 03:20:39", "Checksum": "3aae1fdf7392a15cbe0fef4209098a77"}