{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2026-03-31", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_VS-2025-3_2026-03-31.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/2-vs.2025.3.pdf", "Checksum": "4147edaff89b79c7d7343705fd3026cb"}, "Scrapedate": "2026-07-08", "Scrapetime": "03:21:57", "Num": ["VS.2025.3"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht 31.03.2026 VS.2025.3"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 31.03.2026 VS.2025.3"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 31.03.2026 VS.2025.3"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verrechnungssteuer (F\u00e4lligkeit 2021) | Wird bei einer Ermessenseinsch\u00e4tzung mangels Einreichung der Steuererkl\u00e4rung erst nach Ablauf der Einsprachefrist diese samt Wertschriftenverzeichnis mit Antrag auf R\u00fcckerstattung der Verrechnungssteuer eingereicht, so ist das Erfordernis der spontanen Deklaration kaum erf\u00fcllt und die R\u00fcckerstattung ist zu verweigern. Eine Nachdeklaration gest\u00fctzt auf Abs. 2 setzt zudem voraus, dass ein bloss fahrl\u00e4ssiges Vers\u00e4umnis vorliegt. Die Pflichtigen wussten, dass sie keine Steuererkl\u00e4rung eingereicht hatten. Sie haben damit eine Unterbesteuerung in Kauf genommen; sie konnten nicht darauf vertrauen, dass eine Unterbesteuerung ausbleibt. Somit ist von Eventualvorsatz auszugehen. Abweisung. | Art. 23 Abs. 1 und 2 VStG; Kreisschreiben Nr. 48 betreffend Verwirkung des Anspruchs auf R\u00fcckerstattung der Verrechnungssteuer"}], "ScrapyJob": "446973/68/2187", "Zeit UTC": "08.07.2026 03:21:57", "Checksum": "49e764b8927faa5a5d92a2da6ef2ccda"}