{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-05-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-AB-2024-00001_2024-05-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224046&W10_KEY=13955805&nTrefferzeile=56&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "067c7771f57d3296ad3b8920ab5c5f22"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" AB.2024.00001"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.05.2024  AB.2024.00001"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.05.2024  AB.2024.00001"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.05.2024  AB.2024.00001"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausstandsbegehren | Ausstandsgesuch. Verfahrensgegenstand (E. 1). Zust\u00e4ndigkeit der Verwaltungskommission (E. 2). Anspruch auf Beurteilung durch ein unparteiisches, unbefangenes und unvoreingenommenes Gericht, wozu auch die interne Unabh\u00e4ngigkeit von Gerichtspersonen, namentlich auch die Autonomie im Kollegialgericht, geh\u00f6rt. Blosse Kollegialit\u00e4t zwischen den Gerichtsmitgliedern begr\u00fcndet jedoch noch keine Ausstandspflicht. Von den Ausstandsvorschriften erfasst sind grunds\u00e4tzlich auch die Gerichtsschreibenden, sofern sie Einfluss auf die Urteilsfindung haben (E. 3.1). Der Umstand, dass der Gesamtgerichtspr\u00e4sident des Baurekursgerichts pers\u00f6nlich als Gegenpartei in das Verfahren involviert ist, vermag vorliegend keinen Ausstand der zust\u00e4ndigen 2. Abteilung des Baurekursgerichts zu begr\u00fcnden, da keine hinreichenden Hinweise auf eine Einflussnahme durch den Gerichtspr\u00e4sidenten ersichtlich oder substanziiert dargelegt worden ist, blosse Kollegialit\u00e4t zwischen den Gerichtsmitgliedern noch keine Ausstandspflichten begr\u00fcndet und ein Ausstand des Gesamtgerichts eine substanziierte und stichhaltige Begr\u00fcndung unter Ber\u00fccksichtigung des Anspruchs auf eine gesetzm\u00e4ssige Gerichtszusammensetzung ben\u00f6tigen w\u00fcrde (E. 3.2). Ausgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen und Rechtsmittelbelehrung (E. 4 und 5). Abweisung des Ausstandsgesuchs, soweit dieses nicht gegenstandslos geworden ist."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:56:06", "Checksum": "77e9cfc5885eaf7e1996d1007ff7dbca"}