{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-08-26", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-AB-2025-00001_2025-08-26.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225253&W10_KEY=13955789&nTrefferzeile=8&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c8d241fa2a3574741e977ea6c6bff0a8"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" AB.2025.00001"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 26.08.2025  AB.2025.00001"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 26.08.2025  AB.2025.00001"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 26.08.2025  AB.2025.00001"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausstandsgesuch\r(Wiederaufnahme AB.2023.00001) | Ausstandsgesuch. Bindungswirkung des bundesgerichtlichen R\u00fcckweisungsentscheids und analoge Anwendung der bundesgerichtlichen Erw\u00e4gungen auf das unter der Verfahrensnummer AB.2025.00003 neu er\u00f6ffnete Gesch\u00e4ft (E. 1). Verfassungsm\u00e4ssiger Anspruch auf unparteiliche, unbefangene und unvoreingenommene Richter und Konkretisierung der Ausstandsgr\u00fcnde im baurechtlichen Verfahren. Nebst der Unabh\u00e4ngigkeit des Gerichts gegen\u00fcber aussen kommt auch der internen Unabh\u00e4ngigkeit von Gerichtspersonen, wozu namentlich die Autonomie im Kollegialgericht geh\u00f6rt, massgebliche Bedeutung zu. Informelle Hierarchien sind mit organisatorischen Massnahmen zu vermeiden bzw. zu mildern. Blosse Kollegialit\u00e4t zwischen den Mitgliedern eines Gerichts begr\u00fcndet aber noch keine Ausstandspflicht. Von den Ausstandsvorschriften erfasst sind grunds\u00e4tzlich auch die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber, sofern sie einen Einfluss auf die Urteilsfindung haben, namentlich an Beratungen mit beratender Stimme teilnehmen k\u00f6nnen (E. 2).  Auf Aufforderung des Verwaltungsgerichts hin reichte das Baurekursgericht einen Vorschlag zur Bildung des Spruchk\u00f6rpers ein. Nach den glaubhaften, glaubw\u00fcrdigen und in Bezug auf die zitierten Rechtsquellen verifizierbaren Stellungnahmen der f\u00fcr den Spruchk\u00f6rper vorgeschlagenen Baurichter sind keine Ausstandsgr\u00fcnde in Bezug auf den vorinstanzlich bestellten Spruchk\u00f6rper ersichtlich (E. 3). Ank\u00fcndigungsgem\u00e4sse Einsetzung eines ausserordentlichen Gerichtsschreibers f\u00fcr die h\u00e4ngigen baurekursgerichtlichen Verfahren (E. 4). Da ein institutionelles Problem vorliegt, welches keiner der Parteien anzulasten ist, sind die Gerichtskosten umst\u00e4ndehalber auf die Gerichtskasse zu nehmen. Aus analogen Gr\u00fcnden und da keine der Parteien als vollst\u00e4ndig obsiegend oder unterliegend zu betrachten ist, sind auch keine Entsch\u00e4digungen zuzusprechen, zumal es in den letztgenannten drei Verfahren auch an entsprechenden Antr\u00e4gen und entsch\u00e4digungsf\u00e4higen Aufwendungen fehlt (E.5).\r\rRechtsmittelbelehrung (E. 6).\r\rBest\u00e4tigung des baurekursgerichtlich vorgeschlagenen Spruchk\u00f6rpers und Einsetzung eines ausserordentlichen Gerichtsschreibers."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:23:54", "Checksum": "31f444769764495714d718cede691d03"}