{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "28.01.2016", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-AN-2015-00006_28-01-2016.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216005&W10_KEY=4467080&nTrefferzeile=62&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "d8f44454a578d537380fc8ebdc76dd6c"}, "Num": [" AN.2015.00006"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16..2.28.0  AN.2015.00006"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16..2.28.0  AN.2015.00006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16..2.28.0  AN.2015.00006"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Bestattungswesen | Bestattungswesen. [Nach \u00a7 55 Abs. 4 des z\u00fcrcherischen Gesundheitsgesetzes ist bei Kremationen die Leichenasche in einer Urne zu sammeln. Die Angeh\u00f6rigen der verstorbenen Person verf\u00fcgen dar\u00fcber im Rahmen der Schicklichkeit. Gest\u00fctzt auf diese Bestimmung sieht \u00a7 29 Abs. 3 der am 20. Mai 2015 vom Regierungsrat neu erlassenen Bestattungsverordnung (BesV) ein Verbot f\u00fcr das gewerbsm\u00e4ssige Beisetzen von Urnen oder Ausbringen von Kremationsasche ausserhalb von Friedh\u00f6fen vor.] \u00dcber Rechtsmittel gegen Erlasse entscheidet das Gericht in F\u00fcnferbesetzung (E. 1.1). Angesichts des Umstands, dass eine Vielzahl der Mitglieder des Beschwerdef\u00fchrers, der sich als Sterbehilfeorganisation auch um Bestattungsfragen k\u00fcmmert, die Beisetzung ausserhalb eines Friedhofs verlangen k\u00f6nnte, ist der Beschwerdef\u00fchrer von der angefochtenen Bestimmung jedenfalls virtuell betroffen und damit zur Beschwerde legitimiert (E. 1.2.2). Rechtliche Grundlagen des Bestattungswesens (E. 2.1 f.). Vollziehungsverordnungen m\u00fcssen die Voraussetzungen der Gesetzesdelegation nicht erf\u00fcllen (E. 4.3). \u00a7 29 Abs. 1 BesV ist eine Pr\u00e4zisierung der in \u00a7 55 Abs. 4 GesG enthaltenen Ausnahme, dass die Angeh\u00f6rigen \u00fcber die in einer Urne gesammelte Leichenasche verf\u00fcgen d\u00fcrfen und diese nicht auf dem Friedhof beisetzen m\u00fcssen, unter Wahrung der Schicklichkeit. Denn grunds\u00e4tzlich besteht die Vorschrift, dass eine Einsargung der verstorbenen Person mit nachfolgender Erd- oder Feuerbestattung auf dem gemeindeeigenen Friedhof oder allenfalls einem Privatfriedhof stattzufinden hat (E. 5.3). Mit Bezug auf die Bestimmung von \u00a7 29 Abs. 3 BesV hat sich der Beschwerdegegner eng an die gesetzlichen Vorgaben gehalten. Er hat damit weder eine Bestimmung erlassen, die nicht bereits im Gesetz ihre Grundlage hat, noch hat er Rechte der Einzelnen weitergehend eingeschr\u00e4nkt oder ihnen neue Pflichten auferlegt. Die BesV ist daher als Vollziehungsverordnung zu betrachten, weshalb es auch keiner Gesetzesdelegation zu ihrem Erlass bedurfte (E.5.7). \u00a7 29 Abs. 3 BesV erweist sich als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig und steht auch nicht im Widerspruch zu Art. 27 BV oder Art. 8 EMRK (E. 5.8).\r\rAbweisung.\r\rAbweichende Minderheit der Kammer: Da es dem Beschwerdegegner versagt ist, das Beisetzen oder Ausbringen der Urne und der Asche in einer Vollziehungsverordnung einem rechtlichen Monopol zu unterstellen und eine gewerbliche Aus\u00fcbung dieser T\u00e4tigkeit generell zu verbieten, weil er damit den Betroffenen neue, im Gesetz nicht enthaltene Einschr\u00e4nkungen auferlegt, h\u00e4tte die Beschwerde gutgeheissen und \u00a7 29 Abs. 3 GesV aufgehoben werden m\u00fcssen.\r\r(siehe auch AN.2015.00007)"}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:43:10", "Checksum": "123c00e4b57e5c0947cf80dd833aa0f0"}