{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "24.10.2019", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-AN-2018-00002_24-10-2019.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219706&W10_KEY=4477999&nTrefferzeile=23&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c12fe1e28253303681626aacdfdd6da6"}, "Num": [" AN.2018.00002"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19..2.24.1  AN.2018.00002"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19..2.24.1  AN.2018.00002"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19..2.24.1  AN.2018.00002"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Tarifverordnung Wasserversorgungs-Genossenschaft A | Abstrakte Normenkontrolle: Tarifverordnung einer Wasserversorgungs-Genossenschaft Streitgegenstand ist die Nichtgenehmigung einer Bestimmung der von der Beschwerdef\u00fchrerin erlassenen Tarifverordnung, welche f\u00fcr die Genossenschafter einen j\u00e4hrlichen Rabatt in Form einer Wasserbezugsmenge vorsah. Nach herrschender Lehre sind solche Genehmigungsentscheide Teil des Rechtsetzungsverfahrens, weshalb dar\u00fcber in F\u00fcnferbesetzung zu entscheiden ist (E. 1.1). Legitimation der Beschwerdef\u00fchrerin bejaht (E. 1.2). Im Bereich der \u00f6ffentlichen Wasserversorgung ist das Baurekursgericht f\u00fcr die Einzelaktanfechtung und der Bezirksrat f\u00fcr die Erlassanfechtung zust\u00e4ndig. Der Bezirksrat ist folglich zu Recht auf den Rekurs eingetreten (E. 2). Keine Verletzung des rechtlichen Geh\u00f6rs (E. 3). Die Beschwerdef\u00fchrerin hat die Grundrechte ihrer Kundinnen und Kunden und insbesondere das Gleichbehandlungsgebot zu beachten (E. 5.3). Vorliegend unterscheiden sich die Genossenschafter von den Nichtgenossenschaftern dadurch, dass die Genossenschafter ein oder mehrere Wasserbezugsrechte erworben haben, die zu dem in der Tarifverordnung festgelegten Rabatt berechtigen. Dementsprechend ist eine Ungleichbehandlung von Genossenschaftern und Nichtgenossenschaftern grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig. Rechtfertigen l\u00e4sst sich aber nur eine Ungleichbehandlung, die sich nach Massgabe der Ungleichheit \u2013 vorliegend Bestand oder Nichtbestand von Bezugsrechten \u2013 begr\u00fcnden l\u00e4sst. Die Bevorteilung der Genossenschafter bei den Tarifans\u00e4tzen darf deshalb nur so weit gehen, als sie dem Ausgleich ihrer Aufwendungen dient. Vorliegend liegt der haupts\u00e4chliche ausgleichsrelevante (finanzielle) Aufwand der Genossenschafter in der Bindung ihres Kapitals f\u00fcr den Erwerb des Wasserbezugsrechts. Selbst der vom Beschwerdegegner gew\u00e4hrte j\u00e4hrliche Rabatt von Fr. 250.- erscheint sehr grossz\u00fcgig. Unter Ber\u00fccksichtigung des Verbots der reformatio in peius ist aber nicht zu pr\u00fcfen, ob eine weitergehende Reduktion erforderlich w\u00e4re (E. 5.4). Eindar\u00fcber hinausgehender Rabatt w\u00fcrde im \u00dcbrigen nicht nur gegen das Gleichbehandlungsgebot, sondern auch gegen das Gewinnabf\u00fchrungsverbot verstossen (E. 5.5). Der von der Beschwerdef\u00fchrerin vorgesehene Rabatt in Form einer fixen Wasserbezugsmenge erscheint insofern heikel, als er im Fall von steigenden Wasserpreise zu (noch) h\u00f6heren Verg\u00fcnstigungen zugunsten der Genossenschafter f\u00fchren w\u00fcrde, was mit dem Gleichbehandlungsgebot und dem Gewinnabf\u00fchrungsverbot nicht zu vereinbaren w\u00e4re (E. 5.6). \r\rAbweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/104", "Zeit UTC": "24.01.2021 07:58:53", "Checksum": "1f20308303b26e7eeddd1c341f2ca5f8"}