{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-06-03", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-AN-2021-00004_2021-06-03.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221335&W10_KEY=13823162&nTrefferzeile=79&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c4a09811d0e8640adcfcd327d772d5ff"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" AN.2021.00004"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 03.06.2021  AN.2021.00004"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 03.06.2021  AN.2021.00004"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 03.06.2021  AN.2021.00004"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Vorgaben Schutzkonzept | [Schutzkonzept. Maskentragpflicht Primarschule. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.] Dem Rekurs gegen einen Erlass kommt von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. F\u00fcr den Entzug der aufschiebenden Wirkung bzw. die sofortige Wirksamkeit des umstrittenen Erlasses m\u00fcssen deshalb besondere Gr\u00fcnde vorliegen, und es muss ein schwerer Nachteil drohen, falls die aufschiebende Wirkung nicht entzogen w\u00fcrde. Es ist eine Interessenabw\u00e4gung vorzunehmen, in der auch die Prozessaussichten ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen, sofern sie klar zutage treten (E. 2). Vorliegend l\u00e4sst eine summarische Pr\u00fcfung der Prozesschancen sehr wahrscheinlich erscheinen, dass die Beschwerdef\u00fchrenden aufgrund fehlender Zust\u00e4ndigkeit der Beschwerdegegnerin f\u00fcr den Erlass einer Maskentragpflicht f\u00fcr Schulkinder der Primarstufe in der Hauptsache obsiegen werden. Nachdem der Bundesrat darauf verzichtete, eine Maskentragpflicht an der Volksschule vorzuschreiben und auch der Regierungsrat im vergangenen Jahr eine solche Massnahme nicht als sinnvoll erachtete, sowie mit Blick auf die derzeitige epidemiologische Lage ist das \u00f6ffentliche Interesse an einer sofortigen Geltung der Maskentragpflicht nicht als derart hoch zu gewichten, dass sich rechtfertigte, die aufschiebende Wirkung trotz erheblicher Zweifel an der Zust\u00e4ndigkeit der Bildungsdirektion zu entziehen. Die Weigerung der Vorinstanz, die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen, ist deshalb unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 3). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:22:48", "Checksum": "950d0384feeecd13b83e611f461769a7"}