{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-11-20", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-AN-2025-00003_2025-11-20.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225455&W10_KEY=13955780&nTrefferzeile=95&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "3fe267dfd235884c0d0d74a7f2bf6f90"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" AN.2025.00003"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20.11.2025  AN.2025.00003"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20.11.2025  AN.2025.00003"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20.11.2025  AN.2025.00003"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verordnung \u00fcber die Erbringung von Telekommunikationsleistungen | Verordnung \u00fcber die Erbringung von Telekommunikationsleistungen. [Gem\u00e4ss Art. 10 der neuen Telekomverordnung der Stadt Winterthur wird das Rechtsverh\u00e4ltnis zwischen Stadtwerk Winterthur und den Hauseigent\u00fcmerinnen und Hauseigent\u00fcmern, Kundinnen und Kunden und Dritten durch privatrechtliche Vertr\u00e4ge und wo erforderlich durch Dienstbarkeiten geregelt.] Der angefochtene Beschluss des Gemeindeparlaments unterlag dem fakultativen Referendum. Nachdem kein Referendum ergriffen wurde, begann die Rekursfrist mit der Ver\u00f6ffentlichung des Beschlusses des Stadtrats, mit welcher er ebendies feststellte. Der entsprechend der Rechtsmittelbelehrung in der Publikation der Referendumsvorlage eingereichte Rekurs wurde damit grunds\u00e4tzlich verfr\u00fcht erhoben, was dem Eintreten des Bezirksrats darauf jedoch nicht entgegensteht (E. 1.2). Legitimation der Beschwerdef\u00fchrerin (E. 1.3). Der blosse Umstand, dass die Anwendung der angefochtenen Norm in besonders gelagerten Einzelf\u00e4llen zu einem verfassungswidrigen Ergebnis f\u00fchren k\u00f6nnte, rechtfertigt f\u00fcr sich allein im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle noch kein richterliches Eingreifen (E. 3.3). Die Zust\u00e4ndigkeitsordnung gem\u00e4ss \u00a7 1 VRG bel\u00e4sst den Gemeinden insoweit einen Gestaltungsspielraum, als sie den Rechtsweg f\u00fcr Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem von ihnen abgeschlossenen Vertrag bestimmen k\u00f6nnen, indem sie ihn gesetzlich der einen oder der anderen Rechtssph\u00e4re zuweisen. Mithin verbietet \u00a7 1 VRG der Stadt Winterthur nicht, von ihr abgeschlossene Vertr\u00e4ge durch Gesetz dem Privatrecht zuzuweisen, wobei daf\u00fcr aber immerhin die Gesetzesform vorauszusetzen ist. Vorbehalten bleiben zudem Vorschriften des h\u00f6herrangigen Rechts, die eine bestimmte Angelegenheit dem \u00f6ffentlichen Recht zuweisen (E. 6.3). Art. 10 TVO ist eine formelle Gesetzesbestimmung (E. 6.4). Das h\u00f6herrangige Recht verlangt jedenfalls in Bezug auf die vorhersehbaren Normalf\u00e4lle nicht, dass die Rechtsverh\u00e4ltnisse zwischen Stadtwerk Winterthur und denHauseigent\u00fcmerinnen und Hauseigent\u00fcmern, den Kundinnen und Kunden und Dritten dem \u00f6ffentlichen Recht zugewiesen und Streitigkeiten in diesem Zusammenhang von den Verwaltungsbeh\u00f6rden und bzw. oder vom Verwaltungsgericht beurteilt werden. Unter dem Blickwinkel von \u00a7 1 VRG ist Art. 10 TVO im Rahmen der abstrakten Normenkontrolle nicht zu beanstanden (E. 6.6). Keine Verletzung der Eigentumsgarantie, des Grundsatzes von Treu und Glauben, des Willk\u00fcrverbots, der Wirtschaftsfreiheit oder von Verfahrensgrundrechten (E. 7.1-3).\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:37:53", "Checksum": "967a80757656c3ff43f3887dab159876"}