{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-09-25", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-GB-2024-00009_2024-09-25.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224353&W10_KEY=13955801&nTrefferzeile=21&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e21d70e2cb6c6b33a9fb4ceaf762eae3"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" GB.2024.00009"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 25.09.2024  GB.2024.00009"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 25.09.2024  GB.2024.00009"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 25.09.2024  GB.2024.00009"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Steuerhinterziehung\r(Direkte Bundessteuer 2013-2015) | [Schuldspruch wegen vollendeter Steuerhinterziehung von Fr. ... Staats- und Gemeindesteuern 2013 bis 2015 bzw. von Fr. ... direkte Bundessteuer 2013 bis 2015 und Best\u00e4tigung der vorinstanzlich ausgesprochenen Bussen in H\u00f6he von Fr. 113'070.- bzw. von Fr. 13'750.-.] Vorliegend geht aus der Steuererkl\u00e4rung 2016 des Beschuldigten hervor, dass er im Jahr 2016 \u00fcber ein Verm\u00f6gen in H\u00f6he von Fr. ... verf\u00fcgte und daraus Bruttoertr\u00e4ge in H\u00f6he von Fr. ... erzielte. Es ist unbestritten, dass er auch in den Vorjahren \u00fcber Verm\u00f6gen und Ertr\u00e4ge in (mindestens) dieser H\u00f6he verf\u00fcgt hatte, diesen Umstand jedoch mangels Einreichung der betreffenden Steuererkl\u00e4rungen nicht offenlegte. Dem kantonalen Steueramt ist der Nachweis \u00fcber den Zufluss des hinterzogenen Verm\u00f6gens, der daraus fliessenden Ertr\u00e4ge sowie der fehlenden Deklaration durch den Beschuldigten gelungen, was von ihm weder bestritten noch widerlegt wird (E. 2.2.4). Gesamthaft ist vom Nichtbestehen einer Nutzniessung am Verm\u00f6gen des Beschuldigten und an dessen Ertr\u00e4gen auszugehen (E. 2.2.4). Gest\u00fctzt auf die vorstehenden Ausf\u00fchrungen ist vorliegend von einem mittelschweren Verschulden auszugehen. Die von den Vorinstanzen festgesetzten Bussen erweisen sich mit Blick auf das Verschulden als angemessen, weshalb sie zu best\u00e4tigen sind (E. 3.3.6).  Schuldspruch wegen Steuerhinterziehung und Best\u00e4tigung der vorinstanzlichen Bussen und Kostenauflage."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:02:24", "Checksum": "5124c234a7a7547638672de13ff18965"}