{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-02-17", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-KE-2020-00003_2021-02-17.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221032&W10_KEY=13823165&nTrefferzeile=85&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "cffe742b83d1aef0883a85ea86a6c1fe"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" KE.2020.00003"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17.02.2021  KE.2020.00003"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17.02.2021  KE.2020.00003"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17.02.2021  KE.2020.00003"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kostenerlass | Kostenerlass [Das Begehren des Rekurrenten auf Zulassung zum Masterstudiengang \"Master of Arts in Business and Economics\" wurde rechtskr\u00e4ftig abgewiesen. Nach Abschluss des Verfahrens ersuchte der Rekurrent um Erlass der ihm im verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren VB.2020.00371 auferlegten Gerichtsgeb\u00fchren sowie um Zulassung zum Masterstudium. Die Generalsekret\u00e4rin wies das Kostenerlassgesuch ab.] Voraussetzungen f\u00fcr einen nachtr\u00e4glichen Erlass der Gerichtskosten gest\u00fctzt auf \u00a7 16 Abs. 1 VRG: Gesuche um Erlass der Verfahrenskosten sind sp\u00e4testens zu stellen, bevor der Endentscheid ergeht. Ein nachtr\u00e4glicher Kostenerlass kommt nur in Betracht, wenn die Bed\u00fcrftigkeit erst nach der Entscheidf\u00e4llung eingetreten ist oder sich die finanziellen Verh\u00e4ltnisse seither verschlechtert haben (E. 2.1 und E. 2.2). Der Rekurrent stellte im Verfahren VB.2020.00371 kein Gesuch um Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Prozessf\u00fchrung. Das von ihm im Rekursverfahren vor der Rekurskommission der Z\u00fcrcher Hochschulen gestellte Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege konnte im Beschwerdeverfahren vor Verwaltungsgericht keinerlei Wirkung entfalten. Das erst im Nachgang zum Entscheid des Verwaltungsgericht gestellte Kostenerlassgesuch erfolgte somit versp\u00e4tet (E. 2.4). Der Rekurrent zeigt auch nicht auf, dass sich seine finanziellen Verh\u00e4ltnisse in der Zwischenzeit verschlechtert h\u00e4tten (E. 2.5). Soweit der Rekurrent materiell Bezug auf die Verweigerung der Zulassung zum Masterstudium nimmt, ist darauf nicht einzutreten (E. 2.6). Abweisung, soweit darauf eingetreten wird."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:18:57", "Checksum": "ae221af26164f3d771a6176b80c61e14"}