{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-01-23", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-KE-2026-00001_2026-01-23.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225623&W10_KEY=13955779&nTrefferzeile=9&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ba629d6a02b66a4fdf25fd60a1a3af7c"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" KE.2026.00001"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 23.01.2026  KE.2026.00001"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 23.01.2026  KE.2026.00001"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 23.01.2026  KE.2026.00001"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kostenerlass | [Dem Gesuchsteller wurden mit Verf\u00fcgung der Einzelrichterin der 2. Abteilung im Verfahren RG.2025.00011 die Gerichtskosten im Betrag von Fr. 570.- auferlegt.] Gerichtskosten sind mit dem ordentlichen Rechtsmittel gegen den entsprechenden Entscheid zu beanstanden (E. 1.1). Keine Weiterleitung der Eingabe an die f\u00fcr die Beurteilung eines Revisionsbegehrens zust\u00e4ndige Instanz (E. 1.2). Entgegennahme der Eingabe als Kostenerlassgesuch (E. 1.3). F\u00fcr den nachtr\u00e4glichen Erlass der Gerichtskosten ist \u00a7 16 Abs. 1 VRG betreffend die unentgeltliche Rechtspflege analog anwendbar (E. 2.1). Wurde im Verfahren kein Gesuch um unentgeltliche Prozessf\u00fchrung gestellt, kommt ein sp\u00e4terer Erlass der Gerichtskosten somit nur bei Nachweis, dass die Bed\u00fcrftigkeit erst nach der Entscheidf\u00e4llung eingetreten ist oder dass sich die finanziellen Verh\u00e4ltnisse seither verschlechtert haben, in Betracht (E. 2.2). F\u00fcr die Behandlung von Kostenerlassgesuchen ist seit dem 1. Januar 2026 diejenige Abteilung am Verwaltungsgericht zust\u00e4ndig, die den dem Gesuch zugrundeliegenden Kostenentscheid gef\u00e4llt hat (E. 2.3). Da der Streitwert weniger als Fr. 20'000.- betr\u00e4gt, entscheidet der Einzelrichter \u00fcber das Kostenerlassgesuch (E. 2.4). Der Gesuchsteller vermag keinen Nachweis zu erbringen, dass die Bed\u00fcrftigkeit erst nach der Entscheidf\u00e4llung eingetreten ist oder dass sich die finanziellen Verh\u00e4ltnisse seither verschlechtert haben (E. 3.2). Abweisung des Gesuchs um Kostenerlass. Abtretung der Forderung der Gerichtskasse an das Obergericht des Kantons Z\u00fcrich (Zentrales Inkasso)."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:39:51", "Checksum": "70051764edde5ba7e7dc056580dbc397"}