{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "08.02.2006", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-PB-2004-00085_08-02-2006.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=205656&W10_KEY=4467136&nTrefferzeile=67&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ca5debb1e30b5c89c71472b1e18ae389"}, "Num": [" PB.2004.00085"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 06..2.08.0  PB.2004.00085"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 06..2.08.0  PB.2004.00085"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 06..2.08.0  PB.2004.00085"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Diskriminierung, Mobbing und personalrechtliche Anordnungen | Mobbing/Diskriminierung am Arbeitsplatz Zur Zul\u00e4ssigkeit einzelner Rechtsbegehren: Auf das sinngem\u00e4sse Begehren um Feststellung einer Pers\u00f6nlichkeitsverletzung - verbunden mit einem Leistungsbegehren - ist einzutreten. Neue Sachbegehren sind im Beschwerdeverfahren hingegen unzul\u00e4ssig, weshalb auf ein weiteres Feststellungsbegehren nicht einzutreten ist. Weitere Begehren (E. 2). Der Beizug von Akten betreffend das Administrativverfahren gegen einen Dienstkollegen der Beschwerdef\u00fchrerin w\u00fcrde zu keinen weiter gehenden Erkenntnissen f\u00fchren, weshalb davon abgesehen werden kann (E. 4.1). Allgemeine Hinweise auf den Geheimnisschutz rechtfertigen die Verweigerung der Einsichtnahme in bestimmte Aktenst\u00fccke nicht (E. 4.2). Das vor Vorinstanz h\u00e4ngige Verfahren betreffend die Entlassung der Beschwerdef\u00fchrerin vermag keine Sistierung der vorliegenden Angelegenheit zu begr\u00fcnden (E. 4.3). Eine Haftung des Staates f\u00fcr eine widerrechtliche Pers\u00f6nlichkeitsverletzung kann nur bejaht werden, falls die verletzende Handlung in Aus\u00fcbung amtlicher Verrichtungen erfolgte. Analoges gilt f\u00fcr den Feststellungsanspruch. Mobbing erfolgt im Wesentlichen in Aus\u00fcbung der beruflichen T\u00e4tigkeit am Arbeitsplatz (E. 5). Die verf\u00fcgende Beh\u00f6rde bezeichnete die Mobbing-Vorw\u00fcrfe nur gegen\u00fcber einem Dienstkollegen der Beschwerdef\u00fchrerin als erh\u00e4rtet, nicht jedoch gegen\u00fcber einem anderen. Dessen Verhalten war jedoch durchaus geeignet, die Beschwerdef\u00fchrerin im Sinne von Mobbing zu schikanieren. Mobbing kann keineswegs nur durch Vorgesetzte oder h\u00f6herrangige Mitarbeitende ausge\u00fcbt werden (E. 6.3). Bei der Feststellung einer Pers\u00f6nlichkeitsverletzung besteht kein Anspruch des Gesch\u00e4digten darauf, dass ein fehlbarer Staatsangestellter mit Namen genannt wird (E. 6.5). Die pauschale Festsetzung des Schadenersatzes ist vorliegend nicht rechtsverletzend (E. 7). Die H\u00f6he der Genugtuung ist in erster Linie nach Recht und Billigkeit festzulegen. Angesichts der Individualit\u00e4t der Opfer ist eine gewisse Vorsicht bei der Orientierung an \u00e4hnlichen F\u00e4llen geboten. Gegen\u00fcber der Beschwerdef\u00fchrerin erfolgte Mobbing am Arbeitsplatz; sie wurde sexuell bel\u00e4stigt und zu Unrecht dienstlich zur\u00fcckgestuft. Dadurch wurde sie in ihrer Pers\u00f6nlichkeit und ihrem beruflichen Ansehen erheblich beeintr\u00e4chtigt. Die Genugtuungssumme ist anzuheben und auf insgesamt Fr. 6'000.- festzusetzen (E. 8). F\u00fcr die Anordnung zus\u00e4tzlicher Rehabilitationsmassnahmen besteht jedoch kein Raum (E. 9). Kostenfolgen (E. 10).\rTeilweise Gutheissung"}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:25:32", "Checksum": "3b89188112260fabb7b9c44b14cd5f83"}