{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "03.01.2011", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-PB-2010-00026_03-01-2011.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=210635&W10_KEY=4467120&nTrefferzeile=90&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "867c525ab72bcc56e91af2fc98ced935"}, "Num": [" PB.2010.00026"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11..2.03.0  PB.2010.00026"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11..2.03.0  PB.2010.00026"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11..2.03.0  PB.2010.00026"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Personalreglement des Kantonsspitals Winterthur vom 14.06.10 | Zust\u00e4ndigkeit des Verwaltungsgerichts bei abstrakter Normenkontrolle; Entscheid in F\u00fcnferbesetzung (E. 1). Virtuelle Betroffenheit der beschwerdef\u00fchrenden Person gen\u00fcgt (E. 2.1.2). Voraussetzungen der egoistischen Verbandsbeschwerde (E. 2.2). Die Beschwerdelegitimation des Beschwerdef\u00fchrers ist zu bejahen (E. 2.4). Es ist kein widerspr\u00fcchliches Verhalten des Beschwerdef\u00fchrers darin zu sehen, dass er Beschwerde erhob, obwohl im Rahmen des von ihm abgeschlossenen GAV f\u00fcr Assistenz\u00e4rtinnen und -\u00e4rzte die Befristung der Arbeitsverh\u00e4ltnisse w\u00e4hrend der gesamten Assistenzarztzeit vorgesehen ist (E. 3). \u00a7 13 Abs. 2 PG steht einer befristeten Anstellung von Assistenz- und Ober\u00e4rtzinnen und -\u00e4rzten nicht entgegen (E. 5). \u00a7 12 Abs. 2 Satz 2 KSWG setzt die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit der Abweichung vom kantonalen Personalrecht voraus (E. 6.1.2 f.). \"Betriebliche Gr\u00fcnde\" im Sinn von \u00a7 12 Abs. 2 KSWG k\u00f6nnen sich auch aus den Nebenzwecken des Kantonsspitals ergeben, jedenfalls soweit dadurch die Erf\u00fcllung des Hauptzwecks nicht eingeschr\u00e4nkt wird (E. 6.2). Unter Ber\u00fccksichtung des Ermessensspielraums des Beschwerdegegners ist nicht zu beanstanden, wenn er aus den Anforderungen des Rotationssystems das betriebliche Erfordernis einer Befristung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses ableitet, soweit nicht alle Assistenzarzt- und Oberarztstellen zwingend befristet werden (E. 6.3.3). Die Rechtfertigung der Befristung aus dem Rotationssystem reicht nur soweit, wie die betreffenden Stellen in dieses Rotationssystem integriert sind (E. 6.4). Die Befristung der Stellen ist f\u00fcr die Angestellten nicht unzumutbar (E. 6.7). Die Befristung der Arbeitsverh\u00e4ltnisse ist sachlich begr\u00fcndet und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig und stellt keine ungerechtfertigte Schlechterstellung des Personals des Kantonsspitals dar; namentlich l\u00e4sst \u00a7 6 Abs. 2 PR-KSW die notwendigen Differenzierungen zu (E. 6.8.2). Die sachlich begr\u00fcndete Befristung der Arbeitsverh\u00e4ltnisse bezweckt keine Umgehung der gesetzlichen Schutzvorschriften und des Verbotsvon Kettenarbeitsverh\u00e4ltnissen dar (E. 7). Die fragliche Entsch\u00e4digungsregelung stellt einen Rechtssatz dar (E. 8.1-3). \u00a7 12 PR-KSW verst\u00f6sst gegen das Verbot der Subdelegation und ist als verfassungswidrig aufzuheben (E. 8.4). Da die Beantwortung des Rechtsmittels f\u00fcr das Gemeinwesen mit einem ausserordentlichen Aufwand verbunden war, besteht angesichts des \u00fcberwiegenden Obsiegens ein Anspruch auf eine reduzierte Parteientsch\u00e4digung (E. 9.2). \rTeilweise Gutheissung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:08:30", "Checksum": "875feb9785d85a836d0c5d000373a96c"}