{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "25.09.2002", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2002-00030_25-09-2002.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=106859&W10_KEY=4467146&nTrefferzeile=4&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a80317e4bfecb0dfd74dbbb377a41171"}, "Num": [" SB.2002.00030"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02..2.25.0  SB.2002.00030"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02..2.25.0  SB.2002.00030"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02..2.25.0  SB.2002.00030"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Einsch\u00e4tzungen 1992-1995 | Handelsbilanz und Steuerbilanz Auswirkungen von entsprechden M\u00e4ngeln auf sp\u00e4tere Steuerjahre Die steuerrechtliche Gewinnermittlung kn\u00fcpft dem Grundsatz nach an die kaufm\u00e4nnische Rechnungslegung an: Kaufm\u00e4nnische Bilanz und Erfolgsrechnung bilden entsprechenden Ausgangspunkt und Grundlage (Grundsatz der Massgeblichkeit der Handelsbilanz). Bei der \u00dcberpr\u00fcfung der Handelsrechtskonformit\u00e4t einer im Verfahren eingereichten Bilanz und Erfolgsrechnung haben Steuerverwaltung und Steuerjustiz grosse Zur\u00fcckhaltung zu \u00fcben; entsprechende Korrekturen sind auf ins Auge springende Verst\u00f6sse gegen zwingendes Handelsrecht zu beschr\u00e4nken. Vorbehalten bleiben allerdings die verschiedenen Korrekturm\u00f6glichkeiten, die sich aufgrund der steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften ergeben. Alle vorgenommenen Korrekturen finden Eingang in die sog. Steuerbilanz (E. 3a). Hat eine Handelsbilanz Grundlage einer rechtskr\u00e4ftigen Einsch\u00e4tzung gebildet und wird nachtr\u00e4glich entdeckt, dass sie handelsrechtswidrig ist oder einer steuerrechtlichen Korrektur bedurft h\u00e4tte, so kann der Mangel nur beseitigt werden, wenn die Rechtskraft aufgehoben wird. Ist dies mittels Revision oder Nachsteuer aber (aus formellen oder materiellen Gr\u00fcnden) nicht m\u00f6glich, so kann der nicht beseitigte Fehler - wegen dem Grundsatz der \"Bilanzidentit\u00e4t\" - die Handels- bzw. Steuerbilanzen der sp\u00e4teren Gesch\u00e4ftsjahre beeinflussen, so dass auch diese mangelhaft sein k\u00f6nnen. Da sich die Rechtskraft von  Veranlagungsentscheiden aber nur auf die Festsetzung der Steuerfaktoren, und nicht auf die der Einsch\u00e4tzung zu Grunde liegende Handels- und Steuerbilanz  bezieht, erlangen diese keine Verbindlichkeit f\u00fcr die nachfolgenden Steuerperioden und k\u00f6nnen in diesen einer neuen Pr\u00fcfung unterworfen werden (E. 3b und c). Ein Berichtigungsverbot von Handels- und Steuerbilanz, das sich h\u00f6chstens aus dem Grundsatz der \"Bilanzidentit\u00e4t\" herleiten liesse, vertr\u00e4gt sich nicht mit dem Ziel der Einsch\u00e4tzung im Sinn des Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit, und ist daher abzulehen; Abweisung der Beschwerde des kt. Steueramts (E. 3d).\rBez\u00fcglich Simulation und gesch\u00e4ftsm\u00e4ssiger Begr\u00fcndetheit bleibt das Verwaltungsgericht bei seiner betreffend die Einsch\u00e4tzung der Pflichtigen f\u00fcr das Steuerjahr 1991 vertretenen und vom Bundesgericht als willk\u00fcrfrei beurteilten Rechtsauffassung (vgl. SB.1997.00018) und weist die Beschwerde der Pflichtigen ab (E. 5)."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:21:17", "Checksum": "b947daccf11e33cea40a15bea3ebeeb8"}