{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "22.12.2004", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2004-00042_22-12-2004.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=204726&W10_KEY=4467139&nTrefferzeile=83&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a275a61e2b465fe779f2e6fa1d3e3bcd"}, "Num": [" SB.2004.00042"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04..2.22.1  SB.2004.00042"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04..2.22.1  SB.2004.00042"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04..2.22.1  SB.2004.00042"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kapitalleistung 2000 | Berufliche Vorsorge/Freiz\u00fcgigkeitsleistung Gem\u00e4ss bundesgerichtlicher Rechtsprechung tritt in F\u00e4llen, in denen das Vorsorgereglement die Ausrichtung einer Altersrente an zur vorzeitigen Pensionierung berechtigte Versicherte von einer entsprechenden Willenserkl\u00e4rung der Versicherten abh\u00e4ngig macht, der eine Austrittsleistung ausschliessende Vorsorgefall Alter nicht in jedem Fall ein, wenn das Arbeitsverh\u00e4ltnis aufgel\u00f6st wird. Vielmehr tritt der Vorsorgefall nur dann ein, wenn der Versicherte von der statutarischen bzw. reglementarischen M\u00f6glichkeit, die Ausrichtung einer vorzeitigen Altersrente zu verlangen, Gebrauch macht; dies muss er gegen\u00fcber der Vorsorgeeinrichtung erkl\u00e4ren. Unterl\u00e4sst er dies, hat er Anspruch auf eine Austrittsleistung. Mit der Einf\u00fchrung des FZG hat sich daran nichts ge\u00e4ndert. Verlangt der Pflichtige von der Vorsorgeeinrichtung - wie vorliegend - ausdr\u00fccklich die \u00dcberweisung auf ein Freiz\u00fcgigkeitskonto, ist der Vorsorgefall im Zeitpunkt der Aufl\u00f6sung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses noch nicht eingetreten, weshalb die Ausrichtung einer Freiz\u00fcgigkeitsleistung zul\u00e4ssig ist. Abweisung der Beschwerde des Steueramts und Zusprechung einer Parteientsch\u00e4digung zugunsten der Beschwerdegegner."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:15:12", "Checksum": "ea9c9f1aa0f87b0d60da284b74a33fa7"}