{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2005-05-25", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2005-00021_2005-05-25.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=205100&W10_KEY=13823293&nTrefferzeile=8&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5395561e5b7c0fdbe526b55f80d64a82"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" SB.2005.00021"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 25.05.2005  SB.2005.00021"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 25.05.2005  SB.2005.00021"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 25.05.2005  SB.2005.00021"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Einsch\u00e4tzung 1997 und 1998 | Verfahrenssukzession der Erben Verh\u00e4ltnis zum Willensvollstrecker Akteneinsicht In die Rechte und Pflichten eines verstorbenen Steuerpflichtigen treten dessen Erben ein. Hat der Erblasser in seiner letztwilligen Verf\u00fcgung einen Willensvollstrecker eingesetzt, so ist den Erben im Umfang der entsprechenden zivilrechtlichen Vorgaben die Verf\u00fcgungsmacht \u00fcber die Erbschaft entzogen und steht dem Willensvollstrecker anstelle der materiell berechtigten Erben die aktive und passive Prozessf\u00fchrungsbefugnis in eigenem Namen und als Partei zu. In der Lehre ist allerdings umstritten, inwieweit die Einsetzung eines Willensvollstreckers die steuerverfahrensrechtliche Stellung der Erben zu beschr\u00e4nken vermag. Diese Frage kann auch vorliegend offen bleiben: Da die Erben n\u00e4mlich solidarisch mit ihrem ganzen Verm\u00f6gen, wenn auch beschr\u00e4nkt bis zur H\u00f6he ihrer Erbteile, f\u00fcr die Steuerschulden des Erblasser haften, m\u00fcssen ihnen jedenfalls diejenigen Verfahrensrechte zugestanden werden, die f\u00fcr die Wahrung ihrer Interessen als solidarisch haftende Steuerschuldner - auch gegen\u00fcber dem Willensvollstrecker in aufsichts- und zivilrechtlicher Hinsicht - unentbehrlich sind. Dazu geh\u00f6rt - grunds\u00e4tzlich - auch das Akteneinsichtsrecht, und eine entsprechende Verweigerung muss auf dem Rechtsmittelweg angefochten werden k\u00f6nnen.  Da vorliegend die Akteneinsicht ohne Begr\u00fcndung nicht gew\u00e4hrt worden ist, sind s\u00e4mtliche vorinstanzlichen Entscheide aufzuheben."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:31:47", "Checksum": "d37af99da47b6c055cb9075a0cde5a17"}