{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2006-05-10", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2005-00079_2006-05-10.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=205838&W10_KEY=13823289&nTrefferzeile=38&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "15663876d67dd048f3bab98c5f147526"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" SB.2005.00079"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 10.05.2006  SB.2005.00079"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 10.05.2006  SB.2005.00079"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 10.05.2006  SB.2005.00079"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Grundst\u00fcckgewinnsteuer | Zusammenrechnung von Landpreis und Werklohn Sind die Voraussetzungen der Zusammenrechnung erf\u00fcllt und wird der Werkvertrag zwischen dem mit dem Verk\u00e4ufer nicht identischen Generalunternehmer und den K\u00e4ufern direkt abgeschlossen, so sind nach dem Grundsatz der vergleichbaren Verh\u00e4ltnisse die Anlagekosten um den von den Erwerbern tats\u00e4chlich bezahlten Werkpreis zu erh\u00f6hen. Eine allf\u00e4llige Differenz zwischen dem bezahlten Werkpreis und den vom Generalunternehmer aufgewendeten Kosten f\u00e4llt allein diesem und nicht dem Grundeigent\u00fcmer als Grundst\u00fcckgewinn bzw. Verlust an. Indem einerseits Werklohn und Landpreis addiert werden, gleichzeitig aber der Werklohn bei den Anlagekosten als wertvermehrende Aufwendung ber\u00fccksichtigt wird, erweist sich die Zusammenrechnung bei der Grundst\u00fcckgewinnsteuer als steuerneutrales Nullsummenspiel. Eine andere Beurteilung rechtfertigt sich nur dort, wo Hinweise auf eine wesentlich unter dem Verkehrswert liegende Beurkundung des Landpreises vorhanden sind. Zum selben Ergebnis gelangt in einem neueren Entscheid auch das Bundesgericht. Teilweise Gutheissung und R\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:36:12", "Checksum": "3c97006cfc165cca0d7804a3209b5920"}