{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "26.03.2008", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2007-00109_26-03-2008.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=207445&W10_KEY=4467130&nTrefferzeile=69&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "352d305402d94522954d26b7aa73de60"}, "Num": [" SB.2007.00109"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08..2.26.0  SB.2007.00109"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08..2.26.0  SB.2007.00109"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08..2.26.0  SB.2007.00109"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2004 | Die von der Beschwerdef\u00fchrerin, einer diplomierten \u00c4rztin, geltend gemachten Kosten f\u00fcr Lehranalysen und Supervision wurden vom kantonalen Steueramt und der Steuerrekurskommission nicht als abzugsf\u00e4hige Weiterbildungskosten anerkannt. Bei der Beurteilung der Abzugsf\u00e4higkeit der Kosten f\u00fcr Zusatzausbildungen ist nicht nur ein Vergleich zwischen der bestehenden Grundausbildung und den neu erworbenen Kenntnissen vorzunehmen. Zu ber\u00fccksichtigen sind auch der aktuell ausge\u00fcbte Beruf und die Auswirkungen der Zusatzausbildung auf die gegenw\u00e4rtige und k\u00fcnftige Berufst\u00e4tigkeit. Im vorliegenden Fall haben die Vorinstanzen nicht untersucht, inwieweit die Pflichtige eine eigentliche und damit angestammte berufliche T\u00e4tigkeit in Psychiatrie und Psychotherapie aus\u00fcbt hat. Infolgedessen kann nicht beurteilt werden, ob die Lehranalysen und die Supervision geeignet waren, die in der Berufspraxis der Pflichtigen bereits oder noch nicht vorhandenen Fachkenntnisse zu vertiefen oder zu erweitern. Die Beschwerde ist deshalb teilweise gutzuheissen und die Sache zur weiteren Untersuchung sowie zum Neuentscheid an die Steuerrekurskommission zur\u00fcckzuweisen."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:28:18", "Checksum": "7581be89e3e36d8ad664f4a2b36128e5"}