{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "20.04.2011", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2010-00087_20-04-2011.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=210668&W10_KEY=4467119&nTrefferzeile=74&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "71ffe1ebf41ebfc53e95571f1154410c"}, "Num": [" SB.2010.00087"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11..2.20.0  SB.2010.00087"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11..2.20.0  SB.2010.00087"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11..2.20.0  SB.2010.00087"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2002 und 2003 | Dauernde Last oder Leibrente? Dauernde Lasten sind Verpflichtungen, welche dem Pflichtigen auf Dauer oder w\u00e4hrend eines l\u00e4ngeren Zeitraums auferlegt sind, aus einem Verm\u00f6gensgegenstand erbracht werden m\u00fcssen und dessen Nutzungswert vermindern. Sie sind von den steuerbaren Eink\u00fcnften in vollem Umfang abziehbar (E. 2.1). Leibrentenzahlungen k\u00f6nnen hingegen nur zu 40 % in Abzug gebracht werden. Unter dem Begriff Leibrente versteht man die vom Leben einer Person abh\u00e4ngige vertragliche Verpflichtung des Rentenschuldners, dem Rentengl\u00e4ubiger zeitlich wiederkehrende Leistungen zumeist in Form von Geld zu erbringen (Art. 516 Abs. 1 OR) (E. 2.2). Die vorliegend strittigen Leistungen erf\u00fcllen s\u00e4mtliche Voraussetzungen einer Leibrente, auch wenn der mit der Gegenleistung erzielte Ertrag diese Rente \u00fcbersteigt. Denn seit der Revision per 1. Januar 2001 wird f\u00fcr die Abzugsm\u00f6glichkeit der Rentenzahlungen bei Leibrenten ohnehin nicht mehr auf die Deckung durch eine Gegenleistung abgestellt (E. 3.3.2). Zudem liegt dennoch eine Kapitalr\u00fcckzahlungskomponente vor (E. 3.3.1). Des Weiteren w\u00e4re ohnehin fraglich, ob die Gegenleistung den erwirtschafteten Ertrag miterfasst (E. 3.3.3). Schliesslich besteht die Rentenverpflichtung unabh\u00e4ngig vom rechtlichen oder wirtschaftlichen Schicksal der Gegenleistung (E. 3.3.4). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:33:36", "Checksum": "5d3e2f4f43bab90af555bb3fe11dd77d"}