{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "02.11.2011", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2011-00023_02-11-2011.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=211207&W10_KEY=4467118&nTrefferzeile=9&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b734d7117e3a65ad02bf215812a0233b"}, "Num": [" SB.2011.00023"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11..2.02.1  SB.2011.00023"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11..2.02.1  SB.2011.00023"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11..2.02.1  SB.2011.00023"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Steuerbezug/Ratenzahlungen\r(Staats- und Gemeindesteuern 2003-2008) | Der Beschwerdef\u00fchrer hat, nachdem ihm eine Zahlungserleichterung gew\u00e4hrt worden ist, ein Gesuch um Erweiterung der Zahlungserleichtung gestellt. Rechtskr\u00e4ftige Entscheide der Bezugsbeh\u00f6rden \u00fcber Stundung und Ratenzahlungen sind - unter dem Vorbehalt des Rechtsmissbrauchs - einer materiellen \u00c4nderung grunds\u00e4tzlich zug\u00e4nglich. Gesuche um Erweiterung bereits gew\u00e4hrter Zahlungserleichterungen sind unter den Voraussetzungen eines Wiedererw\u00e4gungsgesuchs zu beurteilen. Vorliegend haben sich die sachlichen und rechtlichen Grundlagen seit Erlass er ersten Verf\u00fcgung nicht massgeblich ver\u00e4ndert, weshalb die Bezugsbeh\u00f6rde auf das erneute Gesuch nicht hat eintreten m\u00fcssen (E. 3). Der Steuerausstand des Beschwerdef\u00fchrers l\u00e4sst sich mit den beantragten monatlichen Raten und angesichts der von ihm selbst dargelegten finanziellen Verh\u00e4ltnisse - wobei keine Anzeichen f\u00fcr eine zu erwartende Besserung bestehen - erst in \u00fcber sechs Jahren beglichen werden, was sich als zu lange erweist (E. 4). Best\u00e4tigung der vorinstanzlichen Staatsgeb\u00fchr (E. 5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:34:30", "Checksum": "60754c36df8cc8f60ca25eb664dfebe5"}