{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2011-06-29", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2011-00026_2011-06-29.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=210828&W10_KEY=13823268&nTrefferzeile=53&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5af7f617ac4d1fc0b8dcd58403cdd74f"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" SB.2011.00026"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 29.06.2011  SB.2011.00026"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 29.06.2011  SB.2011.00026"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 29.06.2011  SB.2011.00026"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Steuererlass\r(Direkte Bundessteuer 2007) | Kein Erlass nach DBG: Das kantonale Steueramt (kt. StA) hat die Zahlungsf\u00e4higkeit der Bf unter Ber\u00fccksichtigung der einschl\u00e4gigen Richtlinien zur Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums unstreitig richtig dargelegt und festgestellt, dass unter den gegebenen Verh\u00e4ltnissen die Begleichung der ausstehenden Steuerschuld ohne weiteres m\u00f6glich w\u00e4re. Dennoch machen die Bf erneut geltend, sie seien mittellos. Insbesondere seien die Leistungen aus der Pensionskasse des BF infolge von Betreibungen aufgezehrt worden, und seine Krankenversicherung habe ihm bis heute kein Krankentaggeld ausbezahlt. Inwiefern diese Einw\u00e4nde die vorinstanzliche W\u00fcrdigung ersch\u00fcttern und eine Notlage begr\u00fcnden sollten, ist indes nicht nachvollziehbar. Infolge der allgemeinen Beweislastregel ist daher zu ihren Ungunsten nach wie vor davon auszugehen, eine erlassbegr\u00fcndende Notlage liege nicht vor. Aus den Akten geht ferner hervor, dass die betriebenen Schulden des Bf im Pf\u00e4ndungsverfahren laufend abgerechnet worden sind und bislang keine Verlustscheine gegen ihn vorliegen. Im \u00dcbrigen wurde zutreffend erwogen, dass ein Erlass der Steuerschuld in erster Linie der X als weitere Gl\u00e4ubigerin zugutekommen w\u00fcrde, was ein Steuererlass gerade nicht bezwecken will (E. 2.2). Keine Kostenauflage; Gegenstandslosigkeit UP-Gesuch (E. 3.1). Keine PE an kt. StA (E. 3.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:08:04", "Checksum": "5591a97dd3c7a23a12a2b0d084953575"}