{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2012-03-14", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2011-00133_2012-03-14.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=211612&W10_KEY=13823265&nTrefferzeile=21&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "830c0989078e383d2b147253cba90fba"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" SB.2011.00133"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14.03.2012  SB.2011.00133"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14.03.2012  SB.2011.00133"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14.03.2012  SB.2011.00133"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Steuererlass\r(Staats- und Gemeindesteuern) | Steuererlass bei juristischen Personen (E. 3.2). Aus der fraglichen Bilanz ist weder eine Unterbilanz in Form eines Kapitalverlusts noch eine \u00dcberschuldung ersichtlich. Weiter f\u00fchrt die Gesuchstellerin in ihrer Beschwerdeschrift selbst aus, sie sei \u00fcberzeugt davon, dass ihr Unternehmen trotz angespannter finanzieller Lage Chancen auf dem Markt habe, da es \u00fcber zeitgem\u00e4sse Technologie verf\u00fcge. Gleichzeitig setzt sie sich damit in Widerspruch, wenn sie die mit Fr. 1.- bilanzierten Technologien als \"kostenverursachende Entwicklungst\u00e4tigkeiten ohne jeglichen Ertragswert\"  bezeichnet (E. 4.1.1). Hinsichtlich des Gl\u00e4ubigersverzichts ist sodann erforderlich, dass alle Gl\u00e4ubiger im gleichen prozentualen Umfang auf ihre jeweiligen Forderungen verzichten, ansonsten ein einzelner Gl\u00e4ubiger zum Nachteil der anderen bevorzugt w\u00fcrde. Indem ein Forderungsverzicht zwingend zu einem Buchgewinn f\u00fchrt, erscheint im \u00dcbrigen der Einwand, dies habe \"unzumutbare steuerliche, nicht erf\u00fcllbare Liquidit\u00e4tsbelastungen\" zur Folge, nicht nachvollziehbar, zumal die Vorinstanz zu Recht auf die M\u00f6glichkeit einer Verlustverrechnung hinweist (E. 4.1.2). Schliesslich ist das Steueramt der Gesuchstellerin bereits mehrfach entgegengekommen, indem es ihr namentlich eine Stundung f\u00fcr die ausstehende Steuerforderung gew\u00e4hrt sowie zu deren anschliessenden Tilgung vier Ratenzahlungen bewilligt hat. Ferner sind Steuerforderungen berechenbar, sodass ohne weiteres entsprechende R\u00fcckstellungen gebildet werden k\u00f6nnen (E. 4.1.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:12:09", "Checksum": "a143ce9abda075c659e80c179a6ae29e"}