{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "22.08.2012", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2012-00052_22-08-2012.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212114&W10_KEY=4467115&nTrefferzeile=15&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "86e666b9b13a7684e5ad50b29e312e05"}, "Num": [" SB.2012.00052"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12..2.22.0  SB.2012.00052"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12..2.22.0  SB.2012.00052"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12..2.22.0  SB.2012.00052"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Steuererlass \r(Staats- und Gemeindesteuern 2009) | (Teil-)Steuererlass und Befangenheit:  Abweisung des Erlassgesuchs mangels Notlage. Doch selbst wenn eine solche vorl\u00e4ge, w\u00e4re sie nicht auf ein Verschulden der Steuerbeh\u00f6rden zur\u00fcckzuf\u00fchren. Die Gesuchsteller machen zwar geltend, in die vermeintlich finanziell missliche Lage u.a. durch eine Kostenauflage in einem Steuerverfahren geraten zu sein, verkennen aber dabei, dass ihnen das Steuerrekursgericht die Kosten des Verfahrens aufgrund ihres \u00fcberwiegenden Unterliegens auferlegt hat und die Gesuchsteller damit selber hierf\u00fcr verantwortlich sind (E. 2.5).  Keine Verletzung des Rechts auf eine unparteiische und unvoreingenommene Beh\u00f6rde, wenn der bei der Finanzdirektion mit dem Fall betraute Jurist vor \u00fcber 20 Jahren als Personalchef f\u00fcr die Nichtwiederwahl des Gesuchstellers beim kantonalen Steueramt mitverantwortlich gewesen sein soll. Das personalrechtliche Verfahren besitzt keinerlei Ber\u00fchrungspunkte mit dem vorliegenden Erlassverfahren und ist auch nicht ersichtlich, inwieweit eine fr\u00fchere Besch\u00e4ftigung als Personalchef den zust\u00e4ndigen Juristen bei seiner heutigen T\u00e4tigkeit, insbesondere bei der rechtlichen Beurteilung von Steuererlassgesuchen, beeinflussen sollte (E. 3.2).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:35:54", "Checksum": "908f596d93fa8e3490b6e7bab06ab259"}