{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2013-06-12", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2012-00105_2013-06-12.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212935&W10_KEY=13823259&nTrefferzeile=40&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "151410c0315c8043e276ad9f15f4cb99"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" SB.2012.00105"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12.06.2013  SB.2012.00105"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12.06.2013  SB.2012.00105"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12.06.2013  SB.2012.00105"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern\r01.01.-31.12.2005, 01.01.-31.12.2006 und 01.01.-31.12.2007 | Verlustverrechnung / Periodizit\u00e4tsprinzip vs. Totalgewinnprinzip Das Verwaltungsgericht hat der Pflichtigen f\u00fcr die vorhergehende Steuerperiode die Verlustvortr\u00e4ge mit rechtskr\u00e4ftigem Urteil verweigert. Aufgrund des sp\u00e4ter f\u00fcr dieselbe Steuerperiode in der gleichen Sache f\u00fcr die direkte Bundessteuer ergangenen Bundesgerichtsurteils steht demgegen\u00fcber nunmehr fest, dass die Pflichtige die Verlustverrechnung auch f\u00fcr die Staats- und Gemeindesteuern der fraglichen Periode h\u00e4tte durchsetzen k\u00f6nnen.  Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist ein Verlustvortrag stets mit dem n\u00e4chstm\u00f6glichen Gewinn zu verrechnen (E. 3.1). Eine Verletzung dieses Grundsatzes muss zumindest zur Folge haben, dass sich der verrechenbare Verlustvortrag um den steuerbaren Reingewinn vermindert, der mit dem Verlust h\u00e4tte verrechnet werden k\u00f6nnen. Demnach gelten Verluste, die h\u00e4tten verrechnet werden k\u00f6nnen, aber nicht verrechnet wurden, als verrechnet (E. 3.2). Nach der bisherigen Praxis des Verwaltungsgerichts entf\u00e4llt die M\u00f6glichkeit der k\u00fcnftigen Verlustverrechnung generell im Falle einer nicht auf Fr. 0.- lautenden Einsch\u00e4tzung - unabh\u00e4ngig ob es sich um eine ordentliche oder eine Einsch\u00e4tzung nach Ermessen gehandelt hatte (E. 3.3). In Anbetracht der neueren Rechtsprechung zum Verh\u00e4ltnis zwischen Totalgewinnprinzip und Periodizit\u00e4tsprinzip kann am generellen Vorrang des Letzteren bei der Verlustverrechnung insoweit nicht festgehalten werden, als dies zur unwiderlegbaren Vermutung f\u00fchrt, nach einer positiven Einsch\u00e4tzung seien alle Vorjahresverluste verrechnet.  Ein Verstoss gegen den Grundsatz der unges\u00e4umten Verlustverrechnung soll dem Steurpflichtigen zwar keinen Vorteil verschaffen, ihn aber - soweit er nicht missbr\u00e4uchlich oder pflichtwidrig gehandelt hat - nicht schlechter stellen, als wenn er sich an die Regeln gehalten h\u00e4tte. Dem Steuerpflichtigen muss demnach bei einer Einsch\u00e4tzung im ordentlichen Verfahren grunds\u00e4tzlich die M\u00f6glichkeit offenstehen, die Vermutung zu entkr\u00e4ftenund allf\u00e4llige noch nicht verrechnete Verlustvortr\u00e4ge rechtsgen\u00fcgend geltend zu machen und nachzuweisen. Ob dies bei Ermessenseinsch\u00e4tzungen auch gilt, kann hier offen bleiben, weil es sich um eine vorgenommene Einsch\u00e4tzung handelt (E. 3.6).\rDer Verzicht auf einen Weiterzug des Urteils des Verwaltungsgerichts stellt vorliegend kein pflichtwidriges oder missbr\u00e4uchliches Verhalten dar. Somit ist der Antrag insoweit gutzuheissen, als er die Festsetzung der steuerbaren Reingewinne f\u00fcr die streitbetroffenen Steuerperioden mit Fr. 0.- verlangt.\r\rGutheissung, soweit darauf eingetreten wird."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:20:19", "Checksum": "fbfb4c21c61272130e9e3ae7d910e2b7"}