{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2013-10-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2013-00030_2013-10-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=213350&W10_KEY=13823257&nTrefferzeile=4&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f2a50408196ee49c3d316b9dc6046704"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" SB.2013.00030"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.10.2013  SB.2013.00030"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.10.2013  SB.2013.00030"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.10.2013  SB.2013.00030"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2011 | Kinderabzug; Zweitausbildung Der Kinderabzug setzt bei vollj\u00e4hrigen Kindern voraus, dass sie auf Unterst\u00fctzungsleistungen der Eltern angewiesen sind, sich in der beruflichen Ausbildung befinden und der Unterhalt zur Hauptsache durch die Eltern bestritten wird (E. 2.1). Diese Voraussetzungen sind vom Steuerpflichtigen nachzuweisen (E. 2.2). Bez\u00fcglich der Ausbildung kn\u00fcpft das Steuerrecht an die Praxis zu Art. 277 Abs. 2 ZGB an, wonach die Eltern f\u00fcr den Unterhalt des Kindes aufzukommen haben, bis es eine angemessene Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen hat. Der Kinderabzug ist daher grunds\u00e4tzlich nur bei der beruflichen Erstausbildung m\u00f6glich; bei einer Zweitausbildung wird ein sachlicher Zusammenhang i.S. einer Erweiterung oder Vertiefung der Erstausbildung verlangt (E. 3.2).  Im vorliegenden Fall hat die Tochter der Pflichtigen nach ihrer Maturit\u00e4t eine Bankausbildung abgeschlossen. Das nunmehr aufgenommene Studium an der p\u00e4dagogischen Hochschule steht in keinem Zusammenhang zu dieser Ausbildung und kann deshalb nicht mehr als Erstausbildung betrachtet werden (E. 3.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:22:42", "Checksum": "0a9a12ef60548dc801729f81677f03d6"}