{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "18.09.2013", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2013-00059_18-09-2013.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=213265&W10_KEY=4467110&nTrefferzeile=96&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "70c44b3029d00c86d8995773378dcc80"}, "Num": [" SB.2013.00059"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13..2.18.0  SB.2013.00059"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13..2.18.0  SB.2013.00059"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13..2.18.0  SB.2013.00059"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Grundst\u00fcckgewinnsteuer | Voraussetzungen f\u00fcr einen Aufschub der Grundst\u00fcckgewinnsteuer bei Ersatzbeschaffungen (E. 2): Die Grundst\u00fcckgewinnsteuer wird bei vollst\u00e4ndiger oder teilweiser Ver\u00e4usserung eines zum betriebsnotwendigen Anlageverm\u00f6gen geh\u00f6renden Grundst\u00fccks aufgeschoben, soweit der Erl\u00f6s innert angemessener Frist zum Erwerb eines neuen oder zur Verbesserung eines eigenen Ersatzgrundst\u00fccks im Kanton verwendet wird (\u00a7 216 Abs. 3 lit. g StG; Art. 12 Abs. 4 StHG). Dabei ist auf die tats\u00e4chlichen und nicht auf fiktive Verh\u00e4ltnisse abzustellen und irrelevant, ob \u00e4usserer Zwang oder aleatorische Elemente allenfalls eine betriebliche Nutzung verunm\u00f6glicht haben (E. 2) Vorliegend ist ein Steueraufschubstatbestand zu verneinen, da die ver\u00e4usserte Liegenschaft aufgrund des Widerstands der Anwohnerschaft nie der beabsichtigten betrieblichen Nutzung zugef\u00fchrt werden konnte und damit nie tats\u00e4chlicher Teil des betriebsnotwendigen Anlageverm\u00f6gens geworden ist (E. 2.3 und 2.4). Voraussetzungen f\u00fcr den Schutz berechtigten Vertrauens in beh\u00f6rdliche Ausk\u00fcnfte und Zusicherungen (E. 3.1):  Mangels Nachweis einer ausreichenden Vertrauensgrundlage, mangels Gutgl\u00e4ubigkeit des Auskunftsadressaten und mangels Vertrauensbet\u00e4tigung des Pflichtigen kommt ein Vertrauensschutz vorliegend nicht in Betracht und kann in antizipierter Beweisw\u00fcrdigung auf eine weitergehende Beweiserhebung verzichtet werden (E. 3.2 und 3.3). Anrechenbarkeit wertvermehrender Aufwendungen (E. 4) und wertvermehrender Eigenleistungen (E. 5): Der Ersatz von Bodenbel\u00e4gen stellt \u00fcblicherweise eine bei der Grundst\u00fcckgewinnsteuer nicht abzugsf\u00e4hige Unterhaltsmassnahme dar und w\u00e4re lediglich bei durch den Pflichtigen nachzuweisenden und vorliegend nicht ausreichend belegten Komfortverbesserungen zu einem Drittel der Kosten als wertvermehrend anrechenbar (E.4.3). Projektierungskosten unausgef\u00fchrter Bauprojekte sind wertvermehrender und damit gem\u00e4ss \u00a7 221 Abs. 1 lit. a StG abzugsf\u00e4higer Natur, wenn sie sich auf das Hand\u00e4nderungsobjektbeziehen, nicht bloss zum Schein erstellt und dem Erwerber rechtsgesch\u00e4ftlich \u00fcberlassen worden sind. Weiter muss das Bauprojekt in positiver und negativer Hinsicht geeignet erscheinen, die tats\u00e4chlichen \u00dcberbauungsm\u00f6glichkeiten des Grundst\u00fccks aufzuzeigen, so dass ihm ein objektiver liegenschaftlicher Wert zukommt (E. 5.2). Der hierf\u00fcr beweisbelastete Pflichtige hat den Nachweis einer rechtsgesch\u00e4ftlichen \u00dcberlassung nicht erbracht und dem sehr spezifischen und faktisch nicht sinnvoll umsetzbaren Bauprojekt kommt vorliegend kein objektiv-liegenschaftlicher Wert zu, weshalb die entsprechenden Projektierungskosten nicht abzugsf\u00e4hig sind (E. 5.3).\r\rAbweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:04:56", "Checksum": "667086c0b8b7ee651e8b810b4415c84d"}