{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2014-02-10", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2013-00156_2014-02-10.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=213925&W10_KEY=13823254&nTrefferzeile=11&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5c52c6f681f38b56d6311d88280777e9"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" SB.2013.00156"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 10.02.2014  SB.2013.00156"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 10.02.2014  SB.2013.00156"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 10.02.2014  SB.2013.00156"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Grundst\u00fcckgewinnsteuer | Wirtschaftliche Hand\u00e4nderung bei Aufl\u00f6sung einer (stillen) einfachen Gesellschaft. Mangels sachen- bzw. zivilrechtlicher Konsequenzen ist die Aufl\u00f6sung einer einfachen Gesellschaft nicht als zivilrechtliche Hand\u00e4nderung zu betrachten, wenn dabei weder durch Realteilung Gesamteigentum aufzul\u00f6sen noch Alleineigentum auf einen anderen Gesellschafter oder Dritte zu \u00fcbertragen ist. Die wirtschaftliche Verf\u00fcgungsmacht \u00fcber ein in die einfache Gesellschaft eingebrachtes Grundst\u00fcck kommt im Innenverh\u00e4ltnis \u2013 ohne abweichende Regelung im Gesellschaftervertrag \u2013 den gesellschaftsrechtlich verbundenen Gesellschafter gemeinsam zu, unabh\u00e4ngig von der Gr\u00f6sse der gesellschaftsinternen Anteile und selbst wenn nach aussen lediglich ein einzelner Gesellschafter als sachenrechtlicher Alleineigent\u00fcmer im Grundbuch eingetragen ist.  Entsprechend stellt die Aufl\u00f6sung einer einfachen Gesellschaft, im Zuge welcher der sachenrechtlich zwar nicht als Eigent\u00fcmer eingetragene, im Innenverh\u00e4ltnis jedoch gleichwohl wirtschaftlich mitberechtigte (stille) Gesellschafter zugunsten der zivilrechtlichen Alleineigent\u00fcmer und Mitgesellschafter auf seine wirtschaftliche Verf\u00fcgungsmacht verzichtet, eine wirtschaftliche Hand\u00e4nderung dar, sofern diese nicht gleichzeitig mit einer grundbuchlichen Mutation oder einem ausserbuchlichem Erwerb einhergeht und damit als zivilrechtliche Hand\u00e4nderung zu erfassen w\u00e4re. Schuldner der Grundst\u00fcckgewinnsteuer ist diesfalls allein derjenige, welcher bei der Gesellschaftsaufl\u00f6sung gegen Entsch\u00e4digung auf seine bisherige wirtschaftliche Verf\u00fcgungsmacht und seinen gesellschaftsinternen Anteil am Grundst\u00fcck verzichtet hat.  Vorliegend wurde ein Grundst\u00fcck von zwei Gesellschaftern einer eigens zu diesem Zweck gegr\u00fcndeten einfachen Gesellschaft erworben, wobei sich lediglich ein Gesellschafter als Eigent\u00fcmer ins Grundbuch eintragen liess. Das Grundst\u00fcck stand den beiden Gesellschaftern gem\u00e4ss Gesellschaftsvertrag jedoch gleichermassen je zur H\u00e4lfte zu und diesepartizipierten im Innenverh\u00e4ltnis gleichermassen an Gewinn und Verlust der Liegenschaft. Nach dem Tod des im Grundbuch als Eigent\u00fcmer eingetragenen Gesellschafters vereinbarten dessen in die Gesellschafterstellung nachr\u00fcckenden Erben mit dem \u00fcberlebenden (stillen bzw. sachenrechtlich nach aussen nicht berechtigten) Gesellschafter die Aufl\u00f6sung der Gesellschaft gegen Entsch\u00e4digung des stillen Gesellschafters f\u00fcr dessen gesellschaftsrechtlich begr\u00fcndete, wirtschaftliche Berechtigung am Grundst\u00fcck. Letzterer wurde damit zufolge wirtschaftlicher Hand\u00e4nderung grundst\u00fcckgewinnsteuerpflichtig.\r\rAusgangsgem\u00e4sse Kostenauflage an den Beschwerdegegner ohne Zusprechung von Parteientsch\u00e4digungen.\r\rGutheissung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:25:49", "Checksum": "02bfd163e0db89a0c7f5ff6e74bdf5f6"}