{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "14.05.2014", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2014-00014_14-05-2014.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=214140&W10_KEY=4467107&nTrefferzeile=54&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "d61feb6ee79d678a37b9d00a502c27fc"}, "Num": [" SB.2014.00014"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14..2.14.0  SB.2014.00014"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14..2.14.0  SB.2014.00014"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14..2.14.0  SB.2014.00014"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2006\r(2. Rechtsgang)\r | Der Pflichtige war Teammitglied des seit Jahren eingespielten und erfolgreichen Corporate Finance Teams der D AG. Die Teammitglieder gr\u00fcndeten kurzfristig die J AG, firmierten diese um in Bank M, und ver\u00e4usserten umgehend die Aktienmehrheit der Bank M an die Bank K zum Verkehrswert, welcher den Substanzwert um dreihundert Mal \u00fcberstieg. Der Wertzuwachs erkl\u00e4rt sich im entsch\u00e4digten Goodwill. Dieser wurde durch die T\u00e4tigkeit des Corporate Finance Teams unter dem Dach der D AG geschaffen und nicht im Laufe der rund einmonatigen Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit der J AG bzw. der Bank M aufgebaut. Die Bank K hat sich die weitere Mitarbeit der Mitglieder des Corporate Finance Teams durch entsprechende vertragliche Klauseln gesichert. Der realisierte Goodwill steht damit in engem wirtschaftlichem bzw. kausalem Zusammenhang mit der unselbst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit des Pflichtigen bei der J AG bzw. der Bank M und erscheint als Gegenleistung f\u00fcr die als Arbeitnehmer zuk\u00fcnftig zu erbringende T\u00e4tigkeit. Der streitbetroffene Zufluss ist daher als Erwerbseinkommen zu besteuern (E. 4). Daneben w\u00e4re auch der Tatbestand der Steuerumgehung erf\u00fcllt. Die vom Pflichtigen und seinen Corporate Finance Teammitgliedern gew\u00e4hlte Vorgehensweise erscheint als un\u00fcblich. Die kurzfristig gegr\u00fcndete Betriebsgesellschaft war f\u00fcr eine zeitlich nicht beschr\u00e4nkte T\u00e4tigkeit nicht hinreichend kapitalisiert. \u00dcblicherweise erfolgen die \u00dcbertritte derartiger Teams direkt in eine Gesellschaft der \u00fcbernehmenden Gruppe, vorliegend der Bank K. Das gew\u00e4hlte Vorgehen hat eine erhebliche Steuerersparnis mit sich gebracht (E. 5).   Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:39:24", "Checksum": "73802441a8f8f3b92952cb1b69189bce"}