{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2014-10-01", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2014-00093_2014-10-01.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=214562&W10_KEY=13823250&nTrefferzeile=30&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "eeebf7d16c033a89451f2c1b32a695c9"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" SB.2014.00093"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 01.10.2014  SB.2014.00093"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 01.10.2014  SB.2014.00093"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 01.10.2014  SB.2014.00093"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2009 | Steuerliche Abzugsf\u00e4higkeit von Kosten f\u00fcr Kuraufenthalte eines Ehepaars. [Den beiden beschwerdef\u00fchrenden Ehegatten wurden von einem Arzt Kuraufenthalte verordnet. Die Kuraufenthalte des Ehemannes wurden hierbei u.a. mit dessen Querschnittl\u00e4hmung begr\u00fcndet. Die Ehefrau wiederum sollte ihren Ehemann nicht nur zu den Kuraufenthalten begleiten, sondern aufgrund der intensiven Pflege ihres Ehegatten selbst an Ersch\u00f6pfungszust\u00e4nden leiden und Erholungskuren bed\u00fcrfen.] Novenverbot im verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren in Steuersachen (E. 1.3). Allgemeine Voraussetzungen f\u00fcr die steuerliche Abzugsf\u00e4higkeit der Kosten von Kuraufenthalten, Beweislast und Substanziierungspflichten sowie Abgrenzung zu behinderungsbedingten Kosten und gew\u00f6hnlichen Urlaubs- und Wellnessaufenthalten (E. 2). Vorliegend ist die medizinische Notwendigkeit der geltend gemachten Krankheitskosten f\u00fcr Kuraufenthalte durch die diesbez\u00fcglich beweisbelasteten Pflichtigen nicht rechtsgen\u00fcgend nachgewiesen und ein entsprechender Abzug zu Recht verweigert worden. Insbesondere sind die eingereichten \u00e4rztlichen Verordnungen f\u00fcr Kuraufenthalte inhaltlich und formell unzureichend: So liefern diese keine schl\u00fcssige Erkl\u00e4rung f\u00fcr die medizinische Notwendigkeit und Krankheitsbedingtheit der verordneten Erholungskuren. Zudem sollen sie f\u00fcr beide beschwerdef\u00fchrenden Ehegatten ausgestellt worden sein, obwohl jede \u00e4rztliche Verordnung einer individuellen Beurteilung des jeweiligen Patienten bedarf (E. 3). Kein widerspr\u00fcchliches Verhalten, wenn Steuerbeh\u00f6rden Sachverhalte in sp\u00e4teren Steuerperioden anders beurteilen als in fr\u00fcheren (E. 4). Verzicht auf die Einholung von eventualiter beantragten Arztberichten (E. 5). Kosten und Entsch\u00e4digungsfolgen (E. 6.1). Abweisung UP/URB wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit, Anforderungen an die Mitwirkungs- und Begr\u00fcndungspflicht zum Nachweis der Mittellosigkeit bei einer anwaltlich vertretenen Partei (E. 6.2). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:30:21", "Checksum": "4057e16d74f68aafab86f1bd5e3f1458"}