{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2015-02-10", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2014-00110_2015-02-10.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=214930&W10_KEY=13823248&nTrefferzeile=65&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b53df3a306177c974232e0d90b46c2fb"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" SB.2014.00110"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 10.02.2015  SB.2014.00110"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 10.02.2015  SB.2014.00110"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 10.02.2015  SB.2014.00110"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2008 - 2011\r(Berichtigung und Revision) | Berichtigung und Revision bei irrt\u00fcmlicher Nichtdeklaration qualifizierter Beteiligungen [Die Pflichtige vers\u00e4umte es, Wertschriftenertr\u00e4ge aus qualifizierten Beteiligungen in ihrer Steuererkl\u00e4rung korrekt als solche zu deklarieren und ihre Falschdeklaration vor Eintritt der Rechtskraft zu r\u00fcgen, wodurch sie nicht in den Genuss der entsprechenden Teil[satz]besteuerung gekommen ist.] Unangefochten gebliebene Steuereinsch\u00e4tzungen und Steuerveranlagungen k\u00f6nnen nach Rechtskrafteintritt nur im Rahmen eines Revisions- oder Nachsteuerverfahrens oder mittels Berichtigung nachtr\u00e4glich abge\u00e4ndert werden (E. 1). Revisionsvoraussetzungen: Vorliegend entfallen sowohl die von der Pflichtigen angedeuteten gesetzlichen Revisionsgr\u00fcnde als auch ein aussergesetzlicher Revisionsgrund aufgrund von Billigkeitserw\u00e4gungen: Das Vorliegen einer qualifizierten Beteiligung ist eine durch die steuerpflichtige Person zu deklarierende Tatsache, deren Steuerrelevanz von dieser zumindest nach der von ihr zu erwartenden Konsultation der Wegleitung des kantonalen Steueramts erkannt und sodann korrekt in den daf\u00fcr bereitgestellten Steuerformularen deklariert werden sollte. Wie bei Abz\u00fcgen und steuermindernden Tatsachen ist es insbesondere nicht Aufgabe der Steuerbeh\u00f6rden, in den Steuerbelegen und in anderem Zusammenhang beigezogenen Dokumenten nach nicht geltend gemachten qualifizierten Beteiligungen zu suchen oder von Amtes wegen eine Revision einzuleiten, wenn die steuerpflichtige Person es vers\u00e4umt hat, Revisionsgr\u00fcnde rechtzeitig nach ihrer Entdeckung geltend zu machen (E. 2). Berichtigungsvoraussetzungen: F\u00fcr eine Berichtigung ist irrelevant, ob sich die steuerpflichtige Person selbst in einem (vorwerfbaren oder nicht vorwerfbaren) Irrtum befunden und ihr eine korrekte Deklaration \u00fcberhaupt m\u00f6glich gewesen w\u00e4re, da allein ein Erkl\u00e4rungsirrtum der Steuerbeh\u00f6rde eine Berichtigung auszul\u00f6sen vermag. Die Pflichtige hat keine qualifizierten Beteiligungen deklariert und wurde deklarationsgem\u00e4sseingesch\u00e4tzt, ohne dass ein f\u00fcr eine Berichtigung vorauszusetzender Erkl\u00e4rungsfehler der Steuerbeh\u00f6rden ersichtlich w\u00e4re (E. 3).\r\rAbweisung weiterer Beweisantr\u00e4ge in antizipierter Beweisw\u00fcrdigung (E. 4).\r\rRegelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen (E. 5).\r\rAbweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:32:57", "Checksum": "3aec113b999431efb92d959d227b420c"}