{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "24.08.2016", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2016-00046_24-08-2016.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216514&W10_KEY=4467077&nTrefferzeile=18&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4bb53486b6435c6344a6f60071794682"}, "Num": [" SB.2016.00046"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16..2.24.0  SB.2016.00046"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16..2.24.0  SB.2016.00046"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16..2.24.0  SB.2016.00046"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2010-2012 | Ermessenseinsch\u00e4tzung. \"Ist-\" und \"Soll-Methode\" bei Selbst\u00e4ndigerwerbenden.  Vereinigung SB.2016.00046 und SB.2016.00047 (E. 1).  Selbst\u00e4ndigerwerbende, die weder buchf\u00fchrungspflichtig sind noch freiwillig nach kaufm\u00e4nnischer Art Buch f\u00fchren, sind berechtigt, ihr Gesch\u00e4ftseinkommen erst im Zeitpunkt des Zahlungseingangs als realisiert zu betrachten (\"Ist-Methode\"). Ein Wechsel zur \"Soll-Methode\" ist grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig, falls sichergestellt ist, dass keine Komponente des Berufseinkommens der Besteuerung entzogen wird. (E. 2) Im Rahmen eines Nach- und Strafsteuerverfahren hat sich durch den Vergleich von nach der \"Soll-Methode\" gef\u00fchrten Jahresrechnungen und der nach der \"Ist-Methode\" gef\u00fchrten Hilfsbl\u00e4tter ergeben, dass der Pflichtige Kundenguthaben in erheblichem Ausmass aus den Kalenderjahren 2001 bis 2009 nicht bzw. versp\u00e4tet fakturiert hat. Er ist der Auffassung, dass er auch beim \u00dcbergang zur \"Soll-Methode\" nicht bzw. erst mit Fakturierung der Guthaben \u00fcber diese steuerlich abzurechnen habe und bestreitet damit auch nicht, die erw\u00e4hnten Kundenguthaben aus den Vorjahren noch nicht fakturiert zu haben bzw. in seine deklarierten Eink\u00fcnfte \u00fcberf\u00fchrt zu haben. Damit hat er jedoch den Wechsel zur \"Soll-Methode\" nicht umfassend vollzogen. (E. 3.3) Abweisung. F\u00fcr Steuerperiode 2009: SB.2016.44/45"}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:44:23", "Checksum": "ea8a768256f4c2f68250b2cebd0260b3"}