{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "25.10.2017", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2016-00062_25-10-2017.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217619&W10_KEY=4467071&nTrefferzeile=52&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "175683ba9d3ca77567d8586af52841d6"}, "Num": [" SB.2016.00062"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17..2.25.1  SB.2016.00062"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17..2.25.1  SB.2016.00062"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17..2.25.1  SB.2016.00062"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2011 | [Abzug von Eink\u00e4ufen in Pensionskassen eines selbst\u00e4ndig und unselbst\u00e4ndig Erwerbst\u00e4tigen, welcher nach einer (Teil-)Fr\u00fchpensionierung eine Kapitalleistung bezogen hat. Bestimmung der maximalen Einkaufssumme ausgehend vom j\u00e4hrlich versicherten Lohn nach einem ausserordentlichen Gewinn.] Die Altersleistungen, welche dem Pflichtigen anl\u00e4sslich seiner Fr\u00fchpensionierung ausgerichtet worden sind, sind im Rahmen der Berechnung von Einkaufsm\u00f6glichkeiten, welche ihm bei Fortf\u00fchrung der Erwerbst\u00e4tigkeit allenfalls verbleiben, einkaufsmindernd anzurechnen. Die Eink\u00fcnfte aus selbst\u00e4ndiger Erwerbst\u00e4tigkeit hatte der Pflichtige nicht versichert, weshalb eine Vorsorgel\u00fccke bestand, die er mit einem Einkauf geschlossen hat. Es besteht kein Raum f\u00fcr eine Gesamtbetrachtung und zweimalige Ber\u00fccksichtigung der bezogenen Kapitalleistung (E. 4.1).  Der Pflichtige hat im streitbetroffenen Steuerjahr aufgrund eines Eintauschgesch\u00e4ftes eine hohe Summe erwirtschaftet. Der Vorsorgeplan der Pensionskasse seiner selbst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit sieht vor, dass f\u00fcr die Bestimmung der Altersgutschriften ein Lohn vereinbart werden kann, der auch unregelm\u00e4ssig anfallende Lohnbestandteile enth\u00e4lt. Es liegt keine Unangemessenheit der Versicherung vor (E: 4.3). Abweisung der Beschwerden."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:47:00", "Checksum": "a2a8d4bbee106cc3ee0d3b42faa85988"}