{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "21.02.2017", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2016-00082_21-02-2017.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=216994&W10_KEY=4467074&nTrefferzeile=68&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a165bdb6e159f5e2bdaed82937d5bac0"}, "Num": [" SB.2016.00082"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17..2.21.0  SB.2016.00082"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17..2.21.0  SB.2016.00082"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17..2.21.0  SB.2016.00082"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Grundst\u00fcckgewinnsteuer | Grundst\u00fcckgewinnsteuer/Prinzip der effektiven Kostenanrechnung und Kongruenzprinzip. Nach dem Prinzip der effektiven Kostenanrechnung sind wertvermehrende Aufwendungen (nur) im Umfang des tats\u00e4chlich bezahlten Betrags und nicht des objektiv geschaffenen Wertes anzurechnen. Nach dem Kongruenzprinzip sind bei der Ermittlung des Grundst\u00fcckgewinns vergleichbare Verh\u00e4ltnisse zu schaffen, demzufolge sich Erl\u00f6s und Anlagewert in der Regel auf das umf\u00e4nglich und inhaltlich gleiche Grundst\u00fcck zu beziehen haben. Damit soll erreicht werden, dass mit der Grundst\u00fcckgewinnsteuer nur der \"unverdiente\" Wertzuwachs auf einem Grundst\u00fcck erfasst werden soll, nicht aber der Mehrwert, welcher durch Investitionen des Ver\u00e4usserers geschaffen wurde.  Da die Pflichtige die geltend gemachten Aufwendungen nicht effektiv selbst geleistet hat und mit einer effektiven Bezahlung nicht mehr ernsthaft gerechnet werden kann, entf\u00e4llt deren Ber\u00fccksichtigung als Anlagekosten. Auch und gerade im Licht des Kongruenzprinzips ist darauf abzustellen, ob der Grundst\u00fcckeigent\u00fcmer den Wertzuwachs tats\u00e4chlich durch Arbeit und/oder Kapital geschaffen hat oder er wie vorliegend vom Grundeigent\u00fcmer nicht bezahlt und damit als \"unverdienter\" Wertzuwachs zu gelten hat. Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:45:31", "Checksum": "2782d11ca6281d5500ac8bbedd745541"}