{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "22.03.2017", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2017-00003_22-03-2017.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217064&W10_KEY=4467074&nTrefferzeile=23&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "09a98f63df5afd27e8fab76efcc0f4d5"}, "Num": [" SB.2017.00003"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17..2.22.0  SB.2017.00003"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17..2.22.0  SB.2017.00003"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17..2.22.0  SB.2017.00003"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2011 | Keine R\u00fcckstellungen f\u00fcr Preisvolatilit\u00e4t von Edelmetallen und gesch\u00e4ftsfremde (pers\u00f6nliche) Risiken. Der Steuerpflichtige war Manager eines Fonds f\u00fcr Edelmetalle und erzielte aus dieser selbst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit 2011 ein hohes Erwerbseinkommen, welches er ohne R\u00fcckstellungen f\u00fcr Steuerforderungen und zu entrichtende AHV-/IV-Beitr\u00e4gen wieder in eigene Fondsanteile und Edelmetalle investierte. In der Folge erlitt der Pflichtige erhebliche Verluste. Vor Verwaltungsgericht macht er R\u00fcckstellungen bzw. Wertberichtigungen f\u00fcr die Steuerperiode 2011 geltend, um damit der hohen Preisvolatilit\u00e4t von Edelmetallen und einer psychischen St\u00f6rung des Pflichtigen Rechnung zu tragen, welche dessen F\u00e4higkeit zu situationsgerechtem und vern\u00fcnftigem Handeln eingeschr\u00e4nkt habe. Die zuk\u00fcnftige Wertentwicklung von Fondsanteilen oder Edelmetallen stellt eine wert\u00e4ndernde und keine wertaufhellende Tatsache dar, weshalb die blosse Preisvolatilit\u00e4t der Aktiven des Pflichtigen keine Grundlage f\u00fcr steuerlich zu ber\u00fccksichtigende Wertberichtigungen bzw. R\u00fcckstellungen bildet. Sodann geh\u00f6rt der Pflichtige nicht zur Personengruppe, welcher pauschale Wertberichtigungen bzw. R\u00fcckstellungen auf Handelsbest\u00e4nde von Wertschriften und Edelmetallen zugestanden werden.  Sodann fehlt ein ad\u00e4quater Kausalzusammenhang zwischen der Erkrankung des Pflichtigen und dessen Fehlspekulationen und ist nicht ersichtlich, weshalb dessen Fehleinsch\u00e4tzung der Marktsituation gerade die Steuerperiode 2011 betreffen soll, wo sich die Gold- und Silberpreise doch 2012 noch leicht verbessert haben. Der hierf\u00fcr beweis- und mitwirkungspflichtige Pflichtige vermag nicht rechtsgen\u00fcgend darzulegen, weshalb sich seine psychische St\u00f6rung bereits in der Steuerperiode 2011 derart akzentuiert hat, dass er nicht mehr zu rationalen Gesch\u00e4ftsentscheiden f\u00e4hig gewesen w\u00e4re. Sodann w\u00fcrden die von ihm geltend gemachten R\u00fcckstellungen bzw. Wertberichtigungen nicht mehr einem gesch\u00e4ftsm\u00e4ssigen Risiko, sondern bloss spezifischerGefahren seiner psychisch beeintr\u00e4chtigten Pers\u00f6nlichkeit Rechnung tragen und damit gesch\u00e4ftsfremde Risiken abdecken, f\u00fcr die nicht steuerwirksam R\u00fcckstellungen gebildet werden k\u00f6nnen.\r\rAusgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen und Abweisung des UP/URB-Gesuchs zufolge offensichtlicher Aussichtslosigkeit.\r\rAbweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:45:47", "Checksum": "fa21e840b7edb9ffca18648d2da8c9bf"}