{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-10-25", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2017-00069_2017-10-25.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217620&W10_KEY=13823231&nTrefferzeile=76&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "6688b04fdf2b8f3d31c1ab46366b4272"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" SB.2017.00069"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 25.10.2017  SB.2017.00069"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 25.10.2017  SB.2017.00069"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 25.10.2017  SB.2017.00069"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Staats- und Gemeindesteuern 2008 | Forderungsverzicht als steuerbare Einkunft aus selbst\u00e4ndiger Erwerbst\u00e4tigkeit [Der fr\u00fcher im Baugewerbe t\u00e4tige Beschwerdef\u00fchrer war auch Anteilsinhaber von Gesellschaften im Immobilienbereich. Im Rahmen seiner beruflichen T\u00e4tigkeit erwarb er eine Vielzahl von Liegenschaften. Nachdem er in den 90er-Jahren in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet, kam es 2001/2002 zur Umschuldung. Dabei verblieb der Bank eine ungesicherte Forderung in der H\u00f6he von rund Fr. ... Mio. 2006 vereinbarte der Beschwerdef\u00fchrer mit der Bank eine R\u00fcckzahlung von Fr. ... in zwei Tranchen. Im Gegenzug verzichtete die Bank im Umfang von rund Fr. ... Mio. auf die Restforderung.] Betrifft der Schuldenerlass eine Gesch\u00e4ftsschuld eines Selbst\u00e4ndigerwerbenden, stellt der Forderungsverzicht eine Einkunft aus selbst\u00e4ndiger Erwerbst\u00e4tigkeit im Sinn von \u00a7 18 StG bzw. Art. 18 DBG dar (E. 2.1). Vorliegend erf\u00fcllt der Beschwerdef\u00fchrer die Kriterien des selbst\u00e4ndigen Liegenschaftenh\u00e4ndlers: Im Laufe seines Berufslebens hat er an einer ganzen Reihe von Immobilienprojekten mitgewirkt, \u00fcber Konsortien Grundst\u00fccke erworben, \u00fcberbaut und mindestens teilweise wieder ver\u00e4ussert. Wohl ist er heute nicht mehr gleich aktiv im Immobiliengesch\u00e4ft t\u00e4tig; indessen hat er sich jedenfalls in der Steuerperiode 2008 nicht aus dem Liegenschaftenhandel zur\u00fcckgezogen (E. 2.2). Ferner betrifft der Schuldenerlass Passiven im Zusammenhang mit der selbst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit (E. 2.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:54:23", "Checksum": "829fe1d3ea1c31ab7ef05a3100de4e2a"}