{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-09-20", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2017-00082_2017-09-20.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217514&W10_KEY=13823232&nTrefferzeile=18&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "d410757b2ea1ea8883a7580ded1a1ecd"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" SB.2017.00082"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20.09.2017  SB.2017.00082"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20.09.2017  SB.2017.00082"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20.09.2017  SB.2017.00082"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Grundst\u00fcckgewinnsteuer\r | Ersatzbeschaffung f\u00fcr selbstbenutzte Wohnliegenschaft. [Der Beschwerdef\u00fchrer bezog in einem aus mehreren Wohneinheiten bestehenden Geb\u00e4ude eine Maisonette-Wohnung im 1./2 Obergeschoss und macht im Rahmen einer Ersatzbeschaffung f\u00fcr eine selbstbenutzte Wohnliegenschaft geltend, auch den Rest des Geb\u00e4udes, welches er haupts\u00e4chlich zu Ausstellungszwecken nutzt, zu bewohnen.] Die zu Ausstellungszwecken genutzten R\u00e4umlichkeiten d\u00fcrfen baurechtlich gegenw\u00e4rtig nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, weshalb sie unabh\u00e4ngig von der tats\u00e4chlichen Nutzung nicht als Ersatzobjekt f\u00fcr eine selbstbenutzte Wohnliegenschaft infrage kommen. Weiter haben die Ausstellungsr\u00e4umlichkeiten bewusst Grundrisse, Zug\u00e4nge und Anschl\u00fcsse, die eine sp\u00e4tere Umnutzung als Wohnungen etc. erlauben. Die Geb\u00e4udeteile bilden keine funktionale Einheit, weshalb fraglich erscheint, ob tats\u00e4chlich eine dauernde Nutzung durch den Pflichtigen selbst beabsichtigt ist. Gerade zur Vermeidung blosser Zwischennutzungen oder rein spekulativer Hortung von (potenziellen) Wohnr\u00e4umlichkeiten sind funktional und r\u00e4umlich weitgehend selbst\u00e4ndige Ausstellungsr\u00e4umlichkeiten grundsteuerrechtlich nicht als Bestandteil einer selbstgenutzten Wohnliegenschaft anzuerkennen. Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:53:52", "Checksum": "595287e95c0e2bc3d63a45ba787bd36f"}