{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-12-06", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-SB-2017-00094_2017-12-06.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=217762&W10_KEY=13823230&nTrefferzeile=96&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a9feaedddbd3fb81076e39678fa25a16"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" SB.2017.00094"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 06.12.2017  SB.2017.00094"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 06.12.2017  SB.2017.00094"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 06.12.2017  SB.2017.00094"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Steuererlass\r(Nachsteuern; Staats- und Gemeindesteuern 2007 bis 2013) | Steuererlass. Da Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens allein die von der Pflichtigen gestellten Erlassgesuche bildeten, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten, soweit eventualiter auch um Stundung oder Ratenzahlung ersucht wird. Selbst unter Zugrundelegung der eher wohlwollenden Existenzminimumberechnung der Vorinstanz sind die Voraussetzungen f\u00fcr einen Steuererlass nicht gegeben, da es der gut verdienenden Pflichtigen mit ihrem erzielten \u00dcberschuss m\u00f6glich sein sollte, ihre Steuerausst\u00e4nde in absehbarer Zeit zu begleichen. Dies gilt umso mehr, als die Pflichtige bei der R\u00fcckzahlung ihrer Steuerausst\u00e4nde zumindest seit dem Antritt ihrer derzeitigen Arbeitsstelle weit hinter ihrer wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit geblieben ist und kaum Steuerr\u00fccklagen gebildet hat. Kommt hinzu, dass um den Erlass von Nachsteuern ersucht wird, wo ein besonders strenger Massstab gilt und auch f\u00fcr eine l\u00e4ngere Dauer ausserordentliche Anstrengungen zur Schuldentilgung zuzumuten sind. Da den wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen der Pflichtigen mit Zahlungserleichterungen Rechnung getragen werden kann, sind dieser Entscheid und die Gesuchsunterlagen hierf\u00fcr an das zust\u00e4ndige Gemeindesteueramt weiterzuleiten und ist auch dem kantonalen Steueramt die Bewilligung von Ratenzahlungen nach Massgabe der effektiven \u00dcberdeckung zu empfehlen. Die grunds\u00e4tzliche Kostenfreiheit gilt nur f\u00fcr das verwaltungsinterne Erlassverfahren, wenngleich die verwaltungsgerichtliche Praxis aufgrund der oftmals besonderen Verh\u00e4ltnissen bei Steuererlassgesuchen h\u00e4ufig von einer Kostenauflage absieht. Zufolge der offensichtlichen Aussichtslosigkeit ihrer Begehren sind die Kosten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens damit der Pflichtigen aufzuerlegen und auch deren UP/URB-Gesuch abzuweisen.  Abweisung der (vereinigten) Beschwerden, soweit auf darauf eingetreten wird."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:33:22", "Checksum": "70e8306c32b864a48343c35c0c7e0eaa"}